Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Auf dem übergeordneten Schienennetz sollen nebst den bis 2025 vorgesehenen Massnahmen (z.B. 4. Gleis Lausanne – Renens, Entflechtung Renens, Kapazitätsausbau Knoten Lausanne) weitere Angebotsverbesserungen zwischen Genf und Lausanne sowie zwischen Orbe und Lausanne realisiert werden. Weiter ist eine Fahrplanverdichtung auf der Jura Südfuss-Linie vorgesehen.

Insgesamt ist vor allem aufgrund der Umsetzung der Massnahmen des Agglomerationsprogramms eine Verschiebung der Verkehrsmittelwahl zu erwarten. Diese wird aber vor allem das städtische Strassennetz entlasten. Auf den sehr stark belasteten Nationalstrassen werden keine spürbaren Entlastungswirkungen auftreten. Erweiterungsmassnahmen auf dem Nationalstrassennetz sind Voraussetzung dafür, dass vorgesehene Massnahmen im Agglomerationsverkehr überhaupt realisiert werden können.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Der Bundesrat trägt dem grossen Problemdruck Rechnung und sieht vor, langfristig das gesamte Nationalstrassennetz im Raum Lausanne/Morges zu erweitern. Prioritär zur Realisierung gelangen sollen die Erweiterungen in Crissier sowie auf dem Abschnitt Villars-Ste-Croix – Cossonay. Beide Massnahmen sind dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt. Auf diesen beiden Abschnitten bestehen bereits heute Kapazitätsprobleme. Zudem ist die Funktionsfähigkeit in den Agglomerationskernen sicherzustellen, bevor die Zufahrtsachsen erweitert werden können.

Da die Umfahrung Morges nicht vor 2040 gebaut werden kann, müssen die Massnahmen der Phasen 1 und 2 auf der Nationalstrasse im Raum Crissier zeitgleich umgesetzt werden. Der Bundesrat trägt dieser neuen Ausgangslage Rechnung und beantragt, die notwendigen Erweiterungsmassnahmen, für die ein genehmigtes generelles Projekt vorliegt, als Ganzes freizugeben. Dies bedingt, dass die Beschlüsse der eidgenössischen Räte zu den Massnahmen der Phase 1 annulliert werden. Dem Realisierungshorizont 2040 sind die Erweiterungen Aubonne – Morges Ouest und Cossonay – La Sarraz sowie die Umfahrung Morges zugeteilt. Diese Projekte sind aus Sicht der Engpassbeseitigung und zur Lösung der Verträglichkeitsprobleme (Umfahrung Morges) notwendig.

Mit der verbindlich beschlossenen Aufnahme der Umfahrung Morges in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz können die planerischen Arbeiten zu diesem neuen Netzelement wieder aufgenommen werden. Das ASTRA wird die festgelegte Linienführung im Rahmen eines generellen Projekts weiter vertiefen. Nach heutigem Planungsstand wird der Beginn der Bauarbeiten frühestens 2040 erfolgen.

Als derzeit weniger prioritär eingestuft werden die Erweiterungen zwischen Nyon und Aubonne, zwischen La Sarraz und Essert-Pittet sowie zwischen Lausanne und Montreux. Auf diesen Abschnitten müssen zuerst konkrete Projekte entwickelt und konsolidiert werden, bevor Aussagen zu einem möglichen Realisierungshorizont gemacht werden können. Für den Abschnitt Lausanne – Montreux führt das ASTRA derzeit eine Projektstudie durch. Dabei wird neben der Zweckmässigkeit einer grossräumigen Umfahrung auch überprüft, ob eine prioritäre Behandlung gewisser Teilabschnitte zielführend ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in der nächsten Fortschreibung des STEP Nationalstrassen zu berücksichtigen sein.