Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Das Agglomerationsprogramm Solothurn strebt eine Konzentration des Verkehrs auf den Autobahnen und Hauptverkehrsachsen an. Entsprechend umfasst das Programm Massnahmen zur Verminderung der Belastung von Siedlungsgebieten. Auch soll die Attraktivität des ÖV mit gezielten Massnahmen gestärkt werden.

Im übergeordneten Schienenverkehr sind Kapazitätsausbauten im Zulauf West zum Bahnhof Bern und zwischen Gümligen und Münsingen vorgesehen. Hinzu kommen verschiedene Taktverdichtungen.

Das Agglomerationsprogramm Bern fordert die gezielte Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, namentlich eine siedlungsverträgliche Engpassbeseitigung zwischen Wankdorf und Muri resp. Wankdorf und Grauholz (inkl. Autobahnzubringer Zollikofen). Eine Erweiterung der Nationalstrasse steht demnach nicht in Konkurrenz zu den Massnahmen im Agglomerationsverkehr, sondern unterstützt diese.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Mit der Freigabe des 6-Spur-Ausbaus Luterbach – Härkingen haben die eidgenössischen Räte bereits eine erste Massnahme zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes in der Umgebung Bern/Solothurn verbindlich beschlossen.

In einem nächsten Schritt sollen prioritär Massnahmen im Kern der Agglomeration Bern zur Realisierung gelangen. Der Bundesrat schlägt entsprechend vor, die Projekte Wankdorf – Schönbühl, Schönbühl – Kirchberg und Wankdorf – Muri dem Realisierungshorizont 2030 zuzuordnen. Diese Erweiterungen weisen gute Bewertungsergebnisse auf und gewährleisten den Zugang zu den Siedlungsschwerpunkten. Zudem ermöglicht das grösstenteils unterirdisch geführte Projekt Wankdorf – Muri eine markante Aufwertung des angrenzenden Siedlungsgebiets. Eine definitive Freigabe dieser Projekte ist aufgrund ihrer aktuellen Planungsstände noch nicht möglich.

Ebenfalls notwendig ist eine Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt Weyermannshaus – Wankdorf. Da noch keine konsolidierte und breit abgestützte Lösung vorliegt, muss dieses Projekt dem Realisierungshorizont 2040 zugeteilt werden. Insbesondere in Bezug auf die Ausbaumöglichkeiten des Felsenauviadukts sind vertiefte Untersuchungen notwendig und mit dem Kanton sowie der Region abzustimmen.

Aufgrund des geringeren Handlungsdrucks erachtet der Bundesrat die Erweiterung der Abschnitte Muri – Rubigen und Kirchberg – Luterbach als zeitlich weniger prioritär.