Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 87Fedlex · Erläuternder Bericht

schen Räume nötig. Hingegen soll die Erschliessung in den ländlichen Räumen auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Zudem sollen die Kapazitäten auf dem hochrangigen Strassen- und Schienennetz für das Durchleiten des Transitverkehrs auf den West–Ost- und den Nord–Süd-Achsen vorgehalten resp. verbessert werden. Dafür vorgesehen sind die im Ausbauschritt 2025 des STEP Schiene geplanten Massnahmen des Angebotsausbaus Zürich-Oberland. Hinzu kommen die noch nicht verbindlich gesprochenen Chestenberg-Tunnel und Zürcher S-Bahn 2030. Zudem sind punktuelle Ausbauten und Optimierungen der Publikumsanlagen an den Bahnhöfen Winterthur, Zürich Stadelhofen und Wädenswil geplant. Im Agglomerationsprogramm Limmattal ist die 2. Etappe der Limmattalbahn von Schlieren nach Killwangen enthalten.

Bezüglich der Nationalstrassen umfasst das Dachkonzept der Agglomerationsprogramme Zürich den 6-Spur-Ausbau der Nordumfahrung Zürich, die Glattalautobahn, den 6-Spur-Ausbau der Umfahrung Winterthur sowie den 4-Spur-Ausbau zwischen Winterthur Nord und Kleinandelfingen. Die untergeordneten regionalen Agglomerationsprogramme Limmattal, Stadt Zürich–Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Obersee gehen in ihren Konzeptionen und den Massnahmenanträgen davon aus, dass diese übergeordneten Infrastrukturen realisiert werden.

Insgesamt lässt die Umsetzung der Agglomerationsprogramme und die mögliche Realisierung der übergeordneten Schienenmassnahmen eine Veränderung des Modalsplits und damit tendenziell eine gewisse Entlastung der Nationalstrassen erwarten. Diese wird jedoch durch das prognostizierte hohe Wachstum mehr als kompensiert. Der starke Handlungsdruck auf den Nationalstrassen im Raum Zürich/Winterthur wird trotz der vorgesehenen Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen und für den Ausbau des Schienenverkehrs weiterhin bestehen bleiben.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Die freigegebene Nordumfahrung Zürich mit einer dritten Röhre am Gubrist wird den Druck auf die benachbarten Nationalstrassenabschnitte weiter erhöhen. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, die Erweiterungsprojekte Limmattal – Urdorf Süd und Zürich Nord – Zürich Flughafen dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zuzuteilen. Beide Projekte weisen gute bis sehr gute Bewertungsresultate auf und stellen die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung. Ihr aktueller Planungsstand lässt jedoch noch keine verbindliche Freigabe zu.

Ebenfalls notwendig ist der Bau der Glattalautobahn. Für dieses Projekt liegt eine mit dem Kanton und der Region konsolidierte Lösung vor. Mit der verbindlich beschlossenen Aufnahme dieses neuen Netzelements in den Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz können die planerischen Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Tatsache, dass das Projekt zwar definiert, planerisch jedoch noch nicht weit fortgeschritten ist, verhindert eine prioritäre Zuteilung. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, das Vorhaben trotz des grossen Handlungsdrucks dem Realisierungshorizont 2040 zuzuteilen. Dasselbe gilt für die Erweiterung des Abschnitts Wallisellen – Brüttisellen, dessen Umsetzung nur mit der Glattalautobahn Sinn macht.

Weiterer Handlungsbedarf besteht im Raum Winterthur. Der bereits freigegebene 4- Spur-Ausbau zwischen Kleinandelfingen und Winterthur Nord löst nur einen Teil der Probleme. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, die Erweiterung der Umfahrung Winterthur prioritär zu behandeln und dem Realisierungshorizont 2030 zuzu-