Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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A8-7 Glarus
Massnahmen des STEP Nationalstrassen
Die H17 zwischen Niederurnen und Glarus wird zwar erst ab dem 1. Januar 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Im Rahmen der NAF-Botschaft haben die eidgenössischen Räte die Zweckmässigkeit und die Notwendigkeit der Umfahrung Näfels jedoch bereits bestätigt, resp. die vorliegende Baubewilligung als gültig erklärt. Deshalb ist das Vorhaben Bestandteil des STEP Nationalstrassen.
Basierend auf diesem Entscheid der eidgenössischen Räte aber auch aufgrund der ermöglichten Entlastung der Ortsdurchfahrt Näfels und der damit einhergehenden verminderten Beeinträchtigung der Bevölkerung hat der Bundesrat das Projekt dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Eine definitive Freigabe, resp. eine Zuteilung zum Ausbauschritt 2019 ist derzeit trotz der erlangten Baureife jedoch nicht möglich. Die drei im STEP Nationalstrassen aufgeführten NEB-Projekte (neben Näfels handelt es sich dabei um die Umfahrungen La Chaux-de-Fonds und Le Locle) müssen wegen der gekürzten finanziellen Mittel gestaffelt umgesetzt werden. In Näfels ist der Handlungsdruck im Vergleich zu den anderen zwei Projekten geringer. Endsprechend gibt der Bundesrat der Umfahrung Le Locle den Vorzug.