Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/61: Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 13 Seiten
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JU, BL, SG, AR, AG und GL begrüssen die Ausrichtung von Beiträgen an die Weiterentwicklung des Katasters.
Parteien
SP begrüsst die Ausrichtung von Beiträgen an die Weiterentwicklung des Katasters.
4.10 Artikel 26 - 30 Schlussbestimmungen
Kantone
SG begrüsst die Aufhebung grundsätzlich. Der Wegfall von Artikel 29 führe aber zu Unsicherheiten bei den Kantonen, welche die Arbeiten nicht im geforderten Zeitrahmen ausführen konnten. GL ist gegen die Aufhebung, da diese weder rechtlich noch legistisch notwendig sei.
4.11 Artikel 31 Begleitgremium
Kantone
SG begrüsst die Weiterführung des Begleitgremiums. OW fordert eine Präzisierung, da die Einführung bei Inkrafttreten der Revision abgeschlossen sei.
Parteien
SP begrüsst die Weiterführung des Begleitgremiums.
Dachverbände und interessierte Organisationen
SBV fordert die Vertretung von Grundeigentümern im Begleitgremium.
4.12 Inkrafttreten
Kantone
AR erachtet Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2020 als sinnvoll. AG merkt an, dass das Inkrafttreten frühestens 6 Monate nach dem Bundesratsbeschluss erfolgen solle.
Teilrevision ÖREBKV 8/13