Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/65: Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung · 5 Seiten

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1. Ausgangslage

Die seit 1. Juli 2008 geltende Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen hat in Kombination mit der seit 2014 möglichen Anrechnung von solchen Treibstoffen an die Treibstoffkompensationspflicht gemäss CO2-Gesetz dazu geführt, dass sich der Anteil der Biotreibstoffe am Gesamtabsatz beim Benzin und Dieselöl in den letzten Jahren sukzessive und spürbar erhöht hat. Rund ein Viertel der heute in der Schweiz verwendeten fossilen Treibstoffe sind mit Biokomponenten versetzt. Diese stellen mittlerweile für die Versorgung des Landes ein wichtiges Element dar. Dieser Entwicklung hat das WBF mit der Änderung vom 13. November 2017 der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung; SR 531.215.41) bereits insofern Rechnung getragen, als es importiertes Bioethanol nun ebenfalls der Pflichtlagerhaltung unterstellt hat.

Da die Möglichkeit besteht, biogene Komponenten auch im Inland herzustellen und fossilen Treibstoffen beizumischen, können im Rahmen der Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen Wettbewerbsnachteile zulasten des Imports von biogenen Komponenten entstehen. Dies gilt es nun im Rahmen der Verordnung ebenfalls zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist auch noch eine Lücke zu schliessen und der Warenausstoss der Erdölraffinerie Cressier in das System Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen einzubinden.

Am 21. September 2018 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den betroffenen Organisationen sowie weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen durchzuführen. Es dauerte bis zum 4. Januar 2019.

Insgesamt wurden 34 Stellungnahmen eingereicht. Die detaillierte Auflistung der Teilnehmenden der Vernehmlassung ist im Anhang enthalten. Folgende Adressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet: der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Städteverband. Inhaltlich zur Sache geäussert haben sich somit 32 Teilnehmende. Diese Stellungnahmen sind auf dem Portal der Schweizer Regierung1 veröffentlicht.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1. Kantone (24)

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH

2.2. Politische Parteien (3)

FDP. Die Liberalen

Schweizerische Volkspartei SVP

Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP

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