Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/65: Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung · 5 Seiten

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4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Kantone

Alle Stellung nehmenden Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) unterstützen die vorgesehene Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung.

Die Kantone AG, AR, BE, BL, GR, NE, VS und ZG streichen die Wichtigkeit der Gleichbehandlung von importierten und inländischen Waren hervor, mit der bestehende Wettbewerbsnachteile behoben werden.

Die Kantone BE, SO und VS beurteilen die mit der Verordnungsänderung einhergehende Erhöhung der Versorgungssicherheit als positiv. Der Kanton Graubünden schätzt den Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen als verhältnismässig klein ein. Der Kanton AR begrüsst es, dass mit der Festlegung der Mindestmenge von 3'000 m3 an jährlich in Verkehr gebrachten Treib- und Brennstoffen kleine Hersteller von biogenen Treib- und Brennstoffen von der Pflicht zum Abschluss eines Pflichtlagervertrags ausgenommen sind.

4.2. Politische Parteien

Von den angeschriebenen Parteien haben sich die FDP, die SP und die SVP vernehmen lassen. Die drei Parteien begrüssen die Änderung der Verordnung grundsätzlich. Alle Parteien erachten die Unterstellung der im Inland mit biogenen Komponenten produzierten und verarbeiteten Treib- und Brennstoffe als zweckmässig, da dadurch die Wettbewerbsbenachteiligung der importierten Waren behoben wird. Die FDP befürwortet die Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Wirtschaft. Im gleichen Sinne äussert sich die SVP, welche sämtliche vorsorglichen Massnahmen, die das Land wieder besser gegen Mangel-, Krisen- und Konfliktlagen wappnen, begrüsst. Beide Parteien plädieren aber dafür, bei der Umsetzung der Verordnungsänderung den administrativen Aufwand auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Die SP hält in Ihrer Stellungnahme auf einer übergeordneten Ebene fest, dass sie einen möglichst raschen Ausstieg aus den fossilen Brenn- und Treibstoffen fordert und dass die Schweiz gefordert ist, die Klimaziele von Paris umzusetzen. Dies setzt eine Energiewende voraus, die rein auf erneuerbare Energien setzt.

4.3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Von den angeschriebenen gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft haben der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) eine Stellungnahme eingereicht. Der SGV setzt sich für optimale wirtschaftliche Bedingungen und ein unternehmensfreundliches Umfeld ein und unterstützt die vorgeschlagene Änderung.

Der SBV lehnte in einer ersten Phase die vorgesehene Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung ab. Er bemängelt, dass die für eine fundierte Beurteilung der Vorlage notwendigen Informationen nicht vorhanden sind und insbesondere Angaben zur im Inland hergestellten Menge biogener Treib- oder Brennstoffe sowie die Importmengen fehlen. Der SBV geht davon aus, dass kaum mit einem relevanten Anteil biogener inländischer Treibstoffe zu rechnen ist. Der zu erwartende Mehraufwand verbiete daher die Verordnungsänderung. Er macht zudem geltend, dass anlässlich der parlamentarischen Beratung des neuen Landesversorgungsgesetzes die Erhebung einer Erstinverkehrbringerabgabe für Nahrungs- und Futtermittel sowie Saatgut erfolgreich bekämpft wurde und ist nun erstaunt, dass bei biogenen Brenn- und Treibstoffen seitens der Bundesverwaltung mit dem Verhindern eines Wettbewerbsnachteils