Vorlage Beilage-06_Weisungen-besondere-Markierungen_DE

Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 9 Seiten

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Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn

Abbildung 1 zeigt die Anordnung der Markierung und der vertikalen Signalisation für eine Querungsstelle mit Fussgängerstreifen.

Zugang Schule/

Kindergarten

Abb. 1 Anordnung der Markierung des Gefahrensignals «Kinder»

Beispiel einer Querungsstelle mit Fussgängerstreifen

2.2 Anwendungsbereich

Die Markierung darf lediglich im Bereich von Schulen und Kindergärten angebracht werden, wo der Fahrverkehr auf eine besondere Gefahrensituation, die durch das Signal «Kinder» allein zu wenig deutlich wird, aufmerksam gemacht werden soll.

3. Anzeige der Höchstgeschwindigkeit in Tempo-30-Zonen und in Begegnungszonen

3.1 Form und Anordnung

Die Markierung in Tempo-30-Zonen besteht aus der Zahl «30» mit oder ohne Wort «ZONE» (weiss). Die Markierung in Begegnungszonen besteht lediglich aus der Zahl «20» (weiss). Die Markierungen «ZONE 30» und «30» werden gemäss Abbildung 2, die Markierung «20» in Ausnahmefällen analog dazu angeordnet.

Abb. 2 Anordnung der Markierungen «ZONE 30» und «30»

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