Vorlage Beilage-01_VRV_DE

Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 5 Seiten

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Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verkehrsregelnverordmmg vom 13. November 1962*1 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 9 Absätze l1*3, 2 und 3, 30 Absatz 1,31 Absätze 2bis und 2ter, 41 Absatz 2bis, 55 Absatz 7 Buchstabe a, 57 und 106 Absätze 1 und 5 des

Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19582 (SVG) und auf

Artikel 12 Absätze 1 Buchstabe c und 2 des Umweltschutzgesetzes

vom 7. Oktober 19833,

Art. 1 Abs. 10

10 Fahrzeugähnliche Geräte sind Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder ähnliche mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden. Kinderräder sind den fahrzeugähnlichen Geräten gleichgestellt.

Art. 3 Abs. 3

3 Die Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen, ausgenommen Führer von Motorwagen während Parlderungsmanövem bei bestimmungsgemässer Verwendung von Assistenzsystemen. Unter dieser Vo raussetzung darf während des Parkierungsmanövers auch das Fahrzeug verlassen werden.

1 SR741.il

2 SR 741.01

3 SR 814.01

20 lx-1