Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

2.1 Zusammenfassung

Marktmodell und Energiestrategie 2050, Investitionsanreize, Förderung erneuerbare Energien

Aus einer grossen Anzahl von Rückmeldungen geht die Forderung nach zusätzlichen Investitionsanreizen für die Grosswasserkraft sowie für die erneuerbaren Energien allgemein hervor. Diese äussern die Befürchtung, dass die Schweizer Stromversorgungssicherheit langfristig gefährdet sei und fordern entsprechende Anpassungen am Marktmodell. Der Forderung nach einem angepassten Marktmodell mit zusätzlichen Investitionsanreizen schliessen sich die Mehrheit der politischen Parteien, die EnDK sowie grossmehrheitlich die Elektrizitätswirtschaft an. Insgesamt gehen diese Vernehmlassungsteilnehmenden davon aus, dass das Marktmodell des Vernehmlassungsvorschlags nicht den Anforderungen an ein«marktnahes Modell» nach Artikel 30 Absatz 5 EnG genügt.

Die Industrie-, Wirtschafts- und Gewerbeverbände sowie grosse Stromkonsumenten unterstützen das Marktmodell des Energy Only-Marktes2. Sie erachten das Marktmodell als geeignet, um Versorgungssicherheit und Investitionen in hinreichende Erzeugungskapazität zu gewährleisten. Diese Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind der Meinung, dass keine weiteren Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft notwendig sind und dass die Vorlage das in Artikel 30 Absatz 5 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) geforderte «marktnahe Modell für die Wasserkraft» erfülle.

Grundsatzposition zur vollen Strommarktöffnung

Eine grundsätzlich zustimmende Einstellung zur Strommarktöffnung äussern eine Mehrheit der Kantone sowie der politischen Parteien. Die Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft sind in der Frage der Strommarktöffnung gespalten. Auf der Wirtschafts-, Gewerbe-, Industrie- und Verbraucherseite gibt es eine deutliche Zustimmung zur Marktöffnung. Im Grundsatz beurteilen auch diverse Akteure aus dem Bereich der erneuerbaren Energien die Marktöffnung eher positiv. Dem schliessen sich auch die Organisationen des Konsumentenschutzes an. Die Strommarktöffnung wird weiter unterstützt von der Wissenschaft, der ElCom und der WEKO.

Die meistgenannten Gründe bei den Befürworterinnen und Befürwortern der Marktöffnung sind:

• die Gleichbehandlung aller Endverbraucher und Produzenten, die Verbesserung der Effizienz im Strommarkt sowie die Stärkung des Wettbewerbs;

• Marktöffnung als Voraussetzung für Innovation, neue Dienstleistungen und die stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien;

• der Zusammenhang mit dem EU-Stromabkommen und die positiven Effekte auf die Versorgungssicherheit;

• die Schaffung von Wahlfreiheiten für alle Endverbraucher.

Insgesamt ablehnend zur Marktöffnung äussern sich die RKGK und einige Städte sowie deren Verband. Gegen die Strommarktöffnung sind die Parteien GPS und SP. Aus der Energiewirtschaft lehnt eine Mehrzahl der Verbände von Verteilnetzbetreibern (und angeschlossenen Unternehmen) sowie tendenziell kleinere Energieversorger die Marktöffnung ab. Kritisch bis ablehnend äussern sich weiter Umweltverbände und –organisationen. Deutliche Ablehnung formulieren schliesslich Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften.

2 Marktmodell, bei welchem durch die Vergütung von produzierter Energie (und nicht etwa Kapazität) sowohl langfristige Investitionen in Kraftwerke als auch der kurzfristige Abgleich von Angebot und Nachfrage koordiniert werden.