Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
Information und Rechnungsstellung
Grundsätzlich werden die Publikationspflichten im Zusammenhang mit der Netznutzung (insbesondere durch Verbraucherinnen und Verbraucher und Konsumentenorganisationen) begrüsst, da dies die Transparenz unterstütze. Auch die vorgeschlagene Delegationsnorm, welche Anbieter von Elektrizität zur Herkunftsangabe sowie zur Offenlegung von bestimmten Vertragsbedingungen verpflichten kann, wird insgesamt begrüsst.
Die Elektrizitätsbranche spricht sich allerdings mehrheitlich gegen die vorgesehenen Veröffentlichungspflichten sowie gegen die Delegationsnorm aus.
Sunshine-Regulierung und Übergang zu einer Anreizregulierung
Die Einführung einer Sunshine-Regulierung wird grossmehrheitlich begrüsst. Es wird vielfach betont, dass ein solcher Vergleich fair zu erfolgen habe, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen sei sowie der Aufwand angemessen zum Nutzen sein solle. Zu den Indikatoren wird teilweise angemerkt, dass die ElCom frei über solche befinden sollte bzw. dass diese wissenschaftlich fundiert sein sollten. In der Umsetzung werden Gesamt- statt Einzelkostenvergleiche sowie eine Reduktion der angewendeten weiteren Indikatoren gefordert.
Von Seiten der Wirtschaft wird die Option einer Anreizregulierung, welche greifen würde, wenn die Sunshine-Regulierung nicht zu ausreichenden Effizienzgewinnen mit Wirkung auf die Netznutzungstarife führt, als wichtig angesehen. Teils werden Kostensenkungsziele für die Evaluation der Sunshine-Regulierung gefordert. Die Netzbetreiber stehen der möglichen Einführung einer Anreizregulierung überwiegend ablehnend gegenüber. Allerdings gibt es auch einige Gegenstimmen in der Branche, die diese als eine effektivere Form der Netzkostenregulierung ansehen. Zudem gibt es Stimmen, welche den Status quo bevorzugen, da keine Verbesserungen der Kosteneffizienz zu erwarten seien.
Flexibilitäten
Die vorgesehene Regulierung der Flexibilität in den Verteilnetzen wird mehrheitlich unterstützt. Vielfach werden Vereinfachungen gefordert. Auch solle darauf geachtet werden, dass sich die Regelungen nicht einseitig zu Lasten der Netzbetreiber auswirken. Die Vertragsbedingungen sollten nicht diskriminierend sein. Weitere (einschränkende regulatorische) Vorgaben, um eine Gleichbehandlung der Flexibilitätsinhaber zu erreichen, seien nicht nötig. Weiter wird eine Reduktion der Verordnungsbefugnisse des Bundesrates gewünscht. Auf der anderen Seite wollen viele Netzbetreiber und deren Verbände weitgehende kostenlose Zugriffsrechte bei der Abregelung der Einspeisung sowie eine explizitere Regelung zur Verrechnung externer Kosten, die durch Flexibilitätsnutzung Dritter bei ihnen entstehen. Von Konsumenten- und Marktseite werden teils Verschärfungen bei den Vertragsbedingungen zum Schutz der Inhaberrechte gefordert. Des Weiteren wird eine generelle Ausschreibungspflicht bei der Flexibilitätsbeschaffung durch die Netzbetreiber vorgeschlagen. Kontrovers diskutiert wird der Umfang der garantierten Nutzungen seitens der Netzbetreiber, deren kostenlose Nutzung in Notfällen sowie die Rolle der Flexibilitäten im Rahmen der Netzplanung. Eine Minderheit lehnt die vorgeschlagenen Regelungen zu den Flexibilitäten ab, da sie unpraktikabel seien und zu einer Verteuerung führen würden.