Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak der Periodengerechtigkeit abgelehnt, da administrative Aufwände und eine Verteuerung der Elektrizität im Winter befürchtet werden.

Versorgungssicherheit und deren Absicherung

Insgesamt wird das in der Vernehmlassung vorgeschlagene Instrument der Speicherreserve zur (kurzfristigen) Absicherung der Versorgungssicherheit grossmehrheitlich unterstützt. Zu den Befürworterinnen und Befürwortern der Einführung zählen EnDK und RKGK sowie explizit rund ein Drittel der Kantone. Bei den politischen Parteien findet die Reserve breite Zustimmung (BDP, CVP, FDP, GPS, SP und SVP). Dem schliessen sich weitgehend die Elektrizitätswirtschaft sowie eine breite Allianz aus produzentennahen Verbänden und Organisationen an. Ebenfalls unterstützend sprechen sich die Wirtschaftsverbände, die Konsumentinnen und Konsumenten (mit Ausnahme der Grossverbraucher) sowie die Wissenschaft aus.

Ablehnend zur Speicherreserve äussern sich die Kantone TG und VS, Letzterer mit der Begründung, dass die Reserve keine langfristigen Investitionsanreize schaffe. Swissgrid lehnt die Reserve ab, da aus ihrer Sicht die Versorgungssicherheit auch ohne Reserve gewährleistet ist. Gewisse grosse Stromverbraucher äussern sich kritisch, da sie ebenfalls der Meinung sind, dass die Marktakteure ohne das neue Instrument der Reserve die Versorgungssicherheit sicherstellen können. Nach Ansicht des Regulators soll die Reserve als «schlafende Reserve» ausgestaltet sein.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende erachten zusätzliche Massnahmen zur Absicherung der langfristigen Versorgungssicherheit als notwendig. Dies sind insbesondere verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Strombranche, verschiedene meist produzentennahe Verbände, die ElCom, einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Kantone sowie einzelne Städte und Parteien. Die genannten abzusichernden Ereignisse variieren sehr stark, ebenso die hierfür vorgeschlagenen Massnahmen. Als solche werden in der Regel zusätzliche Investitionsanreize für die Stromproduktion in der Schweiz gefordert. Genannt werden etwa eine Stärkung der Investitionsbeiträge und ihre Ausdehnung auf weitere Technologien, eine Weiterentwicklung der Marktprämie, Kapazitätsmärkte, Differenzkostenverträge, ein Quotenmodell, eine Lenkungsabgabe oder wettbewerbliche Ausschreibungen.

Stärkung der Verursachergerechtigkeit der Netznutzungstarifierung

Einer Stärkung der Verursachergerechtigkeit in der Netztarifierung wird grundsätzlich zugestimmt. Die Auffassungen darüber, wie das erfolgen soll, gehen allerdings auseinander. Grösserenteils wird dem Vorschlag möglicher höherer Leistungspreise und neuer innovativer Netztarifmodelle gefolgt. Tendenziell wird bevorzugt, dass eine solche Regelung auf Verordnungsebene greift, da dann die gesetzlichen Grundsätze flexibler blieben.

Eine relevante Anzahl Stellungnehmender lehnt die Anpassung ab, da sie in ihr keine verbesserte Verursachergerechtigkeit sieht. Es seien bei Einführung von Smart Metern flexiblere und eher mit höheren Arbeitspreisen versehene Tarife vorzuziehen. Eine Anpassung in der Kostenwälzung in der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) mit erhöhten Leistungspreisen und einer Abkehr vom Bruttoprinzip (Ersatz durch ein modifiziertes Nettoprinzip, «Betragsnettoprinzip») wird ambivalent beurteilt. Teils wird darin eine verbesserte Kostengerechtigkeit gesehen, teils (insbesondere von wirtschaftsnahen Stimmen) die Gefahr von Verwerfungen über die Netzebenen. Zudem wird im Rahmen der Netztarifierung die weitere Behandlung von Speichern thematisiert und eine umfassendere Gleichbehandlung der Speichertechnologien gefordert.