Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Die meistgenannten Gründe bei den Gegnerinnen und Gegnern der Marktöffnung sind:
• Gefährdung von Investitionen in die heimischen, erneuerbaren Technologien und damit negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit;
• Befürchtung, dass sich der Strom-Mix der Endverbraucher zu mehr (CO2-behaftetem) Import verschieben könnte;
• Margendruck bei den Energieversorgern sowie Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und damit Gefährdung des «Service Public».
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende (insbesondere GPS, SP, SSV, Energie Thun, SACEN, VESE, AVDEL, Travail.Suisse und eine Privatperson) fordern, dass die Strommarktöffnung abhängig vom Abschluss des EU-Stromabkommens gemacht wird.
Ausgestaltung eines geöffneten Strommarktes
Insgesamt spricht sich eine Mehrheit der Stellungnehmenden für eine Grundversorgung aus. Befürwortet wird diese insbesondere von den Kantonen, von diversen grossen Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Produzenten sowie grundsätzlich von den grossen Endverbrauchern und Konsumentinnen und Konsumenten (Verbände). Rückhalt findet die Grundversorgung auch bei den Parteien CVP, GPS, SP und SVP.
Ablehnung findet eine regulierte Grundversorgung bei einigen Energieversorgern sowie bei den Verbänden der Gas- und Elektrizitätswirtschaft. Begründet wird die Ablehnung damit, dass es aufgrund der Wechselmöglichkeiten im Markt keine Marktmacht des Grundversorgers geben könne und dass daher eine Regulierung hierzu unnötig sei. Diesem Argument schliesst sich die WEKO im Wesentlichen an.
Zustimmend zur vorgeschlagenen Preisregulierung in der Grundversorgung äussern sich neben endverbraucher- und konsumentennaher Seite nur einige Gewerbe- und Industrieverbände. BDP, CVP, FDP und SVP sowie diverse Vernehmlassungsteilnehmende aus dem Umfeld der Energiewirtschaft, jedoch auch seitens der grossen Endverbraucher, finden eine Preisregulierung in der Grundversorgung allerdings unnötig.
Eine breite Zustimmung findet die vorgeschlagene Vorgabe eines Standardproduktes in der Grundversorgung. Ein Grossteil der Befürworterinnen und Befürworter wünscht ein ausschliesslich inländisches und erneuerbares Standardprodukt, so dass inländische erneuerbare Energien zusätzlich gestärkt werden. Nur einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, primär aus der Energiewirtschaft, sprechen sich im Grundsatz dagegen aus.
Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der jährlichen Wechselmöglichkeit aus der bzw. in die Grundversorgung zu. Wenige, darunter einige (grössere) Endverbraucher, lehnen eine Beschränkung ab, um der Kundin und dem Kunden eine möglichst grosse Freiheit einräumen zu können. Die vorgeschlagene Regelungskompetenz des Bundesrates im freien Markt wird von einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Energiewirtschaft in Frage gestellt. Konsumentenverbände möchten zusätzlich die Vertragslaufzeiten und Kündigungsmodalitäten im Markt geregelt haben.
Einige Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft fordern in einer vollständigen Marktöffnung die Aufhebung der Abnahme- und Vergütungspflicht oder beantragen bei Beibehaltung der Pflicht eine unabhängige zentrale Abnahmestelle. In der Stromkennzeichnung wird insgesamt eine Verkürzung