Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
Wahlfreiheiten im Messwesen
Eine relativ kleine Gruppe (SZ, BDP, EnDK, Swissmem, FMV und einige weitere grosse Produzenten und Versorgungsunternehmen sowie FRC) befürwortet grundsätzlich die vorgeschlagene Lösung der Wahlfreiheit für grosse Verbraucher und Produzenten. Die übrigen Akteure sprechen sich gegen den Vorschlag der Vernehmlassung aus. Eine grosse Gruppe rund um die Verteilnetzbetreiber verlangt, dass die Verteilnetzbetreiber für die Messung zuständig sind. Sie sind fast geschlossen gegen eine Änderung des Status Quo und verneinen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Anpassung, wobei sie besonders auf den Regulierungs- und Umsetzungsaufwand des Vorschlags verweisen. Bemängelt werden insbesondere die Aufwände im Vergleich zur geringen Anzahl von betroffenen Messpunkten. Eine weitere breit abgestützte Gruppe findet hingegen, dass der Vernehmlassungsvorschlag auszuweiten sei und für sämtliche Endverbraucher, Produzenten und Speicher eine Wahlfreiheit zur Anwendung kommen soll. Entsprechend geäussert haben sich insbesondere verschiedene Kantone, GLP, FDP, verschiedene Industrie-, Gewerbe und Wirtschaftsverbände, Akteure aus der Branche der erneuerbaren Energien sowie Konsumentenschutz und WEKO.
Verbesserung bei den Systemdienstleistungen
Die verschiedenen Vorschläge für Verbesserungen bei den Systemdienstleistungen werden grundsätzlich begrüsst. Die Vorgabe, wonach Swissgrid bei der Beschaffung von Systemdienstleistungen verbrauchsseitig vorab Angebote mit effizienter Energienutzung berücksichtigen muss, geht einem Teil der Akteure zu weit, während der andere Teil zusätzlich die Erzeugerseite erfassen möchte.
Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet eine Präzisierung der Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Netzbetriebs. Der Regulator sowie grosse Stromverbraucher regen an, eine Ausweitung auf Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs zu prüfen, damit auch der Normalbetrieb und nicht nur die Gefährdung erfasst ist. Die Swissgrid soll nur mit den direkt ans Übertragungsnetz angeschlossenen Netzbetreibern Vereinbarungen abschliessen.
Durch Ersatzmassnahmen verursachte Mehrkosten sollen Teil der Netzkosten sein und nicht, wie vorgeschlagen, von den Säumigen zu tragen sein. Teilweise wird eine Zuordnung der Kosten auf das Übertragungsnetz abgelehnt.
Swissgrid
Zu den Vorschlägen zur Stärkung der «schweizerischen Beherrschung» von Swissgrid ging eine beträchtliche Anzahl Rückmeldungen ein. Ein Lager, v.a. bestehend aus Kantonen, unterstützt die Vorschläge grundsätzlich, hat aber gewisse Bedenken bezüglich konkreter Umsetzung und Komplexität. Ein anderes Lager, v.a. zahlreiche Akteure der Elektrizitätsbranche, ist dagegen. Diese Kritiker halten den Status quo für ausreichend und wollen keine Änderungen. Insgesamt auf stärkere Kritik (Kantone, Branche) stösst der Vorschlag, von allen Mitgliedern des Swissgrid-Verwaltungsrats zu verlangen,
dass sie von der Strombranche unabhängig sind. Die Kritiker befürchten, dass das nötige Fachwissen fehlen wird.