Vorlage
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über die Landwirtschaftliche Pacht
a. einer angemessenen Verzinsung des Ertragswerts nach Artikel 10 BGBB für landwirtschaftliche Ökonomie- und Alpgebäude und Boden;
b. der Abgeltung der mittleren Aufwendungen der Verpächter für Anlagen und für Einrichtungen von landwirtschaftlichen Ökonomie- und Alpgebäuden und Boden.
2 Aufgehoben
3 Aufgehoben
Art. 39 Zinse für Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtsachen
1 Der Pachtzins für Wohnungen entspricht dem effektiv erzielbaren Mietzins ohne Nebenkosten.
2 Die Bemessung des Zinses für nichtlandwirtschaftliche Pachtsachen richtet sich nach dem Obligationenrecht5.
Art. 43
Aufgehoben
Art. 58 Abs. 1
1 Kantonale Erlasse, die sich auf dieses Gesetz stützen, müssen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zur Kenntnis gebracht werden.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
5 SR 220