Vorlage

Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage

Suisse-Bilanz, Auflage 1.10, müssen für in HODUFLU erfasste Hofdüngerverschiebungen betriebsspezifische Nährstoffgehalte verwenden.

Ziffer 5.1.4 –5.1.7

5.1.4 Beim Auftreten von relevanten bewirtschaftungsbedingten Bodenabträgen

muss der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin auf der betroffenen Bewirtschaftungsparzelle oder im betroffenen Perimeter:

a. einen von der zuständigen kantonalen Stelle anerkannten Massnahmenplan während mindestens sechs Jahre umsetzen; oder

b. die notwendigen Massnahmen zur Erosionsprävention eigenverantwortlich umsetzen.

5.1.5 Der Massnahmenplan ist an die Bewirtschaftungsparzelle gebunden und muss

auch bei Flächen im jährlichen Abtausch umgesetzt werden.

5.1.6 Ist die Ursache für einen Bodenabtrag nach Ziffer 5.1.2 auf einer Bewirtschaf-

tungsparzelle unklar, so stellt die zuständige kantonale Stelle die Ursache fest. Sie sorgt in der Folge für ein abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung von Erosion im entsprechenden Gebiet.

5.1.7 Die Kontrollen werden gezielt nach Regen-Ereignissen auf gefährdeten

Standorten durchgeführt. Die zuständigen kantonalen Stellen führen eine georeferenzierte Liste mit den festgestellten Bodenabträgen.