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Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 7 Seiten

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2Es besteht Anspruch auf höchstens 14 Taggelder.

3Wird der Urlaub wochenweise bezogen, so werden pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet.

4Wird der Urlaub tageweise bezogen, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet.

Art. 16l Höhe und Bemessung der Entschädigung

1Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das vor dem Beginn des Anspruchs auf die Vaterschaftsentschädigung erzielt wurde.

2Für die Ermittlung des Einkommens ist Artikel 11 Absatz 1 sinngemäss anwendbar.

3Für den Höchstbetrag gilt Artikel 16f sinngemäss.

Art. 16m Vorrang der Vaterschaftsentschädigung

1Die Vaterschaftsentschädigung schliesst den Bezug der folgenden Taggelder aus:

a. der Arbeitslosenversicherung;

b. der Invalidenversicherung;

c. der Unfallversicherung;

d. der Militärversicherung;

e. der Entschädigung nach den Artikeln 9 und 10.

2Bestand bis zum Beginn des Anspruchs auf die Vaterschaftsentschädigung Anspruch auf ein Taggeld nach einem der folgenden Gesetze, so entspricht die Vaterschaftsentschädigung mindestens dem bisher bezogenen Taggeld:

a. Bundesgesetz vom 19. Juni 19596 über die Invalidenversicherung;

b. Bundesgesetz vom 18. März 19947 über die Krankenversicherung;

c. Bundesgesetz vom 20. März 19818 über die Unfallversicherung;

d. Bundesgesetz vom 19. Juni 19929 über die Militärversicherung;

e. Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198210.

Art. 20 Abs. 1

1In Abweichung von Artikel 24 ATSG11 erlischt der Anspruch auf nicht bezogene Entschädigungen:

a. für Dienstleistende fünf Jahre nach Ende des Dienstes, der den Leistungsanspruch ausgelöst hat;

6 SR 831.20

7 SR 832.10

8 SR 832.20

9 SR 833.1

10 SR 837.0

11 SR 830.1