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Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 7 Seiten
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Art. 362 Abs. 1 Einleitungssatz und neue Aufzählungselemente
1Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden:
Artikel 329g: (Vaterschaftsurlaub)
Artikel 335c Abs. 3: (Kündigungsfristen)
2. Bundesgesetz vom 25. Juni 198214 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Art. 8 Abs. 3 erster Satz
3Sinkt der Jahreslohn vorübergehend wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft oder aus ähnlichen Gründen, so behält der bisherige koordinierte Lohn mindestens so lange Gültigkeit, als die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Artikel 324a des Obligationenrechts15 (OR) bestehen würde oder ein Mutterschaftsurlaub nach Artikel 329f OR oder ein Vaterschaftsurlaub nach Artikel 329g OR dauert. …
3. Bundesgesetz vom 20. März 198116 über die Unfallversicherung
Art. 16 Abs. 3
3Das Taggeld der Unfallversicherung wird nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf ein Taggeld der Invalidenversicherung oder eine Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 195217 besteht.
14 SR 831.40
15 SR 220
16 SR 832.20
17 SR 834.1