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Vernehmlassung 2018/82: Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative» · 7 Seiten
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Anhang (Ziff. II)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Obligationenrecht12:
Art. 329 Randtitel
VIII. Freizeit,
Ferien, Urlaub
für Jugendarbeit,
Mutterschafts-
und Vater-
schaftsurlaub
1. Freizeit
Art. 329b Abs. 3
3Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn:
a. eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu zwei Monate an der Arbeitsleistung verhindert ist;
b. eine Arbeitnehmerin eine Mutterschaftsentschädigung nach den Artikeln 16b–16h des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 195213 (EOG) bezogen hat; oder
c. ein Arbeitnehmer einen Vaterschaftsurlaub nach Artikel 329g bezogen hat.
Art. 329g
5. Vaterschafts-1 Wer im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies urlaub
innerhalb der ersten sechs Monate danach wird, hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen.
2Der Vaterschaftsurlaub muss innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.
3Er kann wochen- oder tageweise bezogen werden.
Art. 335c Abs. 3
3Löst der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auf und hat der Arbeitnehmer vor Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Vaterschaftsurlaub im Sinne von Artikel 329g OR, wird die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage verlängert.
12 SR 220
13 SR 834.1