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Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 7 Seiten

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Anhang 1 (Art. 8a Abs. 3)

Anlagerendite und Teuerungsrate

Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absätze 1 und 2 werden zugrunde gelegt:

1. eine Anlagerendite von 2,1 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögens-

bewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben);

2. eine Teuerungsrate von 0,5 Prozent.