Vorlage
Vernehmlassung 2018/84: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Anhang 1 (Art. 8a Abs. 3)
Anlagerendite und Teuerungsrate
Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absätze 1 und 2 werden zugrunde gelegt:
1. eine Anlagerendite von 2,1 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögens-
bewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben);
2. eine Teuerungsrate von 0,5 Prozent.