Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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2. Generelle Haltung
Die überwiegende Mehrheit, rund drei Viertel der Teilnehmenden, anerkennt die Stossrichtung der Vorlage. Bestätigt wird, dass die Mobilität in Zukunft vernetzt sein wird und multimodale Mobilitätsangebote Potential für ein effizienteres Gesamtverkehrssystem beinhalten und gefördert werden sollen. Dass dabei der öffentliche Verkehr eine wichtige Rolle spielen soll, ist weitgehend unbestritten bzw. wird von rund einem Drittel explizit gefordert. Demgegenüber verweist rund ein Zehntel auf die freie Wahl des Verkehrsmittels. Vereinzelt wird gefordert, dass der Fokus auf umweltgerechte Mobilität verstärkt wird und die Mobilitätsangebote dem neuesten Stand der Technik entsprechen müssen.
Aufgrund der Unterstützung der Stossrichtung ist eine Mehrheit der Ansicht, dass grundsätzlich Regulierungsbedarf besteht. Rund ein Siebtel der Teilnehmenden aus allen Kreisen hat dies mit einer expliziten Forderung untermauert. Es soll verhindert werden, dass die Entwicklung unkontrolliert verläuft. Wie die Regulierung konkret aussehen soll – darüber gehen die Meinungen auseinander. Rund ein Drittel der Stellungnahmen fordert die Schaffung eines separaten Gesetzes zur multimodalen Mobilität anstelle einer Anpassung des PBG zu prüfen. Dies damit im Sinne der Reziprozität eine Regelung für alle Mobilitätsanbieter getroffen werden kann.
Eine überwiegende Mehrheit, rund drei Viertel der Stellungnahmen, stimmt der Unterstützung des Bundes beim Aufbau von Daten- und Vertriebsinfrastrukturen zu. Die Unterstützung des Bundes diene dazu, die Eintrittshürden auf den digitalen Markt für die Mobilitätsanbieter tief zu halten. Oft wird darauf verwiesen, dass die öffentliche Hand auch beim öV den Aufbau der entsprechenden Daten- und Vertriebsinfrastruktur bestellt oder über RPV-Gelder finanziert hat.
Die kontrollierte Öffnung der öV-Vertriebsinfrastruktur wird von einer überwiegenden Mehrheit, rund drei Viertel der Teilnehmenden, ganz oder teilweise befürwortet. Rund die Hälfte fordert, dass der Zugang zum öV-Vertrieb nur dann gewährt werden soll, wenn andere Mobilitätsanbieter (z.B. Taxi, CarSharing etc.) den Zugang zu ihren Vertriebssystemen gleichzeitig öffnen (im Sinne der Reziprozität). Einzelne Akteure, insbesondere aus der öV-Branche, fordern eine Beschränkung der Vertriebsöffnung auf Einzeltickets. Rund ein Viertel der Teilnehmenden fordert in der Vorlage eine Art «Notbremse» für den Fall einer nachteiligen Entwicklung.
• Die Zugangsvoraussetzungen (Meldepflicht, CH-Niederlassung) für dritte Mobilitätsvermittler
werden von einer klaren Mehrheit befürwortet. Eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass auch grenznahe Unternehmen zugelassen werden sollten. Einzelne Adressaten fordern zusätzlich eine GAV-Pflicht für Mobilitätsanbieter und Mobilitätsvermittler.
• Die Preisgestaltungsfreiheit wird kontrovers beurteilt. Rund ein Drittel der Teilnehmenden
spricht sich klar für die Preisgestaltungsfreiheit aus. Ein Drittel ist damit einverstanden, fordert aber Einschränkungen, z.B. auf multimodale Kombiangebote, so dass beim Verkauf von reinen öV-Tickets die Preisbindung gilt. Ein weiteres Drittel der Stellungnahmen lehnt die Preisgestaltungsfreiheit ab, insbesondere aufgrund der Befürchtung, dass Druck auf die öV-Preise entstehen könnte.
• Dass die öV-Branche die gesetzliche Regelung im Rahmen von Branchenregelungen konkreti-
siert und diese vom BAV genehmigt werden (analog der Regelungen in anderen Bereichen), wird von einer überwiegenden Mehrheit begrüsst. Einzelne fordern, dass für gewisse Themen, insb. Datenschutz, nicht die öV-Branche, sondern das BAV Ausführungsbestimmungen erlässt.
• Rund ein Drittel verlangt ein gesetzliches Verbot von Exklusivvereinbarungen zwischen Mobili-
tätsvermittlern und Mobilitätsanbietern, damit Monopole verhindert werden können.