Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Ablehnung bzw. Kritik an der Öffnung des öV-Vertriebs kommt von rund einem Viertel, primär seitens der öV-Branche und den Kantonen Zürich und Waadt. Begründet wird dies damit, dass die öV-Branche freiwillig den Zugang zu ihrem Vertrieb öffnet, eine gesetzliche Regelung deshalb nicht erforderlich ist und dass die generelle Öffnung des öV-Vertriebs für den öV zu viele Risiken beinhalte. Zudem wird bemängelt, dass die Vorlage noch nicht ausgereift sei. Ein Zehntel, fast ausschliesslich aus der öV-Branche, beantragt den Rückzug der Vorlage.
Die SKE (RailCom) als Marktaufsichtsorgan wird kontrovers beurteilt. Ja, teilweise und nein halten sich die Waage. Diese kontroverse Haltung bezieht sich auf die Frage, ob die SKE in der Lage ist, die Aufsichtsfunktion in diesem neuen Bereich auszuüben. Rund die Hälfte der Teilnehmenden weist denn auch darauf hin, dass die SKE ein völlig neues Aufgabenfeld übernimmt und entsprechend Ressourcen, Knowhow und Kompetenzen und Zusammensetzung nicht mehr adäquat sind bzw. anzupassen wären. Teilweise wird die SKE deshalb als Marktaufsichtsorgan als ungeignet betrachtet und ganz oder teilweise abgelehnt. Vereinzelt wird gefordert, die Marktaufsicht beim BAV anzusiedeln, Entscheide zum Zugang den Zivilgerichten zu überlassen und die Abgrenzung der Kompetenzen zu Preisüberwacher und WEKO darzustellen.
Bei der Datenbearbeitung wird von einer klaren Mehrheit (rund zwei Drittel) die grundsätzliche
Gleichstellung von öV und privaten Mobilitätsanbietern und damit die Unterstellung unter das Datenschutzrecht für Private befürwortet. Einzelne Adressaten der Vernehmlassung fordern eine Datenschutzfolgeabschätzung, um die Auswirkungen dieser Anpassung genauer zu analysieren. Teile der öV-Branche sind nicht einverstanden mit der Regelung, dass sie für den Fall von hoheitlichem Handeln und Einschränkung der Rechte und Freiheit von Personen weiterhin dem Datenschutzrecht für Bundesorgane unterstehen und fordern den Verzicht auf diese Regelung. Rund die Hälfte der Teilnehmenden vertritt die Ansicht, dass die Datenschutzinteressen der Reisenden ausreichend gewährleistet sind. Bezüglich der Vorstellungen zum anonymen Reisen werden von rund einem Drittel ein anonymer Swisspass genannt und rund ein Siebtel nennt ein Basissortiment, bei dem die nötigen Personendaten bekannt sind, jedoch keine Bewegungsdaten erhoben werden.
Zum Ausblick bezüglich der Zugänglichkeit zum Vertrieb von Mobilitätsanbietern ausserhalb des
öV wird das längerfristige Ziel der Öffnung dieser Vertriebsysteme von rund der Hälfte befürwortet.
Gut ein Drittel ist mit der Öffnung einverstanden, fordert jedoch eine parallele Öffnung von öV-Vertrieb und Vertrieb dritter Mobilitätsanbieter. Rund zwei Drittel stimmen einer gesetzlichen Pflicht zur
Öffnung der Vertriebssysteme für weitere Mobilitätsanbieter zu. Eine Pflicht zur Öffnung wird von rund einem Viertel als unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit abgelehnt, vereinzelt aufgrund der gegenüber dem öV unterschiedlichen Rahmenbedingungen denen diese Anbieter unterliegen.
Es wurden verschiedene weitere Anliegen zur Vorlage eingebracht. Fast die Hälfte der Teilnehmenden weist darauf hin, dass die Risiken und Auswirkungen der Vorlage noch zu wenig klar sind und vertieft werden sollten.