Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 52Fedlex · Ergebnisbericht

Wettbewerbsrechtliche Anliegen

Die WEKO führt aus, dass in der Vorlage nicht a priori von einem verstärkten Wettbewerb im Bereich der multimodalen Mobilität auszugehen ist. Es sei mit der Möglichkeit von Missbräuchen, marktbeherrschender Stellungen, Wettbewerbsabreden und Unternehmenszusammenschlüssen zu rechnen und sie weist auf die Frage der Anwendbarkeit des Kartellgesetzes hin.

Für den Kanton Basel-Stadt ist unklar, ob der vorgeschlagene Art. 23a VE-PBG ausreicht, um den indirekten Zugang von Dritten via eine Vereinbarung mit einem öV-Unternehmen zu verhindern. Der Kanton Basel-Stadt würde einen expliziten Ausschluss eines solchen Zugangs zumindest in den Erläuterungen begrüssen, damit die Zulassungsbedingungen und Verpflichtungen gemäss Art. 23a VE-PBG nicht umgangen werden können.

Die SOB fordert, dass die öV-Branche zur Weiterentwicklung der NOVA-Nutzungsbestimmungen und des NEM veranlasst werden soll. Mittels einer raschen Umsetzung wird das Risiko einer ungewollten Hegemonisierung durch grosse Internet- oder Mobilitätskonzernen reduziert.

Fokus ausweiten

Vereinzelt wird angemerkt, der Vorgang des Zahlungsverkehrs und der Zahlungsabwicklung sei zu wenig einbezogen (UR).

Der Kanton Zürich sowie verschiedene Teilnehmende aus der öV-Branche (VBZ, VBG, SZU, ZSG,

SBW, VZO, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, ZSG) finden, dass eine Vorlage zur multimodalen Mobilität sich mit sämtlichen Mobilitätsanbietern befassen muss. Mit dem eingeschlagenen Weg über eine Änderung des PBG hat der Bund dies ausgeschlossen. Eine Regelung zur multimodalen Mobilität darf sich zudem nicht nur auf Aspekte des Vertriebs beschränken. Die Vorlage setzt sich nicht mit den möglichen Folgen der multimodalen Mobilität bzw. der Öffnung der öV-Vertriebsinfrastruktur in Bezug auf die Kundendaten auseinander. Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung von Daten, die durch die öffentliche Hand oder durch subventionierte Unternehmen erhoben, erstellt oder gespeichert werden, im Rahmen einer öffentlichen Datenpolitik geregelt werden sollten, da diese Daten in einer digitalen Gesellschaft eine neue Form von Infrastruktur (patrimoine) darstellen.

Andere fordern, dass die Aufgaben und Pflichten des Service Public und von privaten Anbietern in einem multimodalen Verkehrssystem, die Rollen und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf die Governance von Verkehr und Daten zu klären sind und Kantone, Städte und Gemeinden in die Umsetzung der multimodalen Mobilität miteinzubeziehen sind (KöV, SO, LU, NW, FR, ZG, SG, SZ,

VCS).

Zu wenig berücksichtigt wurden aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft die Mindestanforderungen für den Vertrieb. Eine tiefere Einstiegshürde für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und der multimodalen Angebote erachtet der Kanton Basel-Landschaft mitunter als Erfolgsfaktor. Entsprechend soll ein ausgewähltes Sortiment ohne Vorkenntnisse und ohne Angaben von Personalien an jeder (digitalen) Vertriebsstelle erworben werden können. Der VöV und TRAVYS finden, dass der Thematik Zugang zum Vertrieb von aussenstehenden, nicht öV Mobilitätsanbieter nicht genügend Rechnung getragen wird. MaaS Global findet, dass die Vorlage dem BAV weitreichendere Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten verleihen soll. Das Gesetz sieht zudem keine Fristen für die Öffnung von Fahrscheinen und Daten für öffentliche Verkehrsmittel an Drittanbieter vor. Weiter fordert MaaS Global, dass das Gesetz sämtliche Verkehrsbetreiber verpflichten soll ihre Systeme zu öffnen. Gewisse Teilnehmende wünschen sich eine Koordination mit bereits vorhandenen Mobile-Apps, beispielsweise eine Integration von bestehenden Kombiangeboten wie Park + Ride (UR, SGV, economiesuisse, ASTAG, FRS, hotelleriesuisse, asut).