Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Die Einbindung des öffentlichen Verkehrs als Schlüsselelement in multimodale Mobilitätsdienstleistungen ist für rund ein Drittel der Teilnehmenden (die KöV und 10 Kantone, die SP, der SSV und der SGB, 4 Organisationen und 17 Teilnehmer aus der öV-Branche) sinnvoll und notwendig. Der Kanton Schaffhausen weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass sich der öV dem Konkurrenzdruck von neuen Mobilitätsformen nicht entziehen kann, da sich die Mobilitätswelt ausserhalb des öV auch ohne diese Gesetzesänderung weiterentwickelt. Deshalb sei es wichtig, dass sich der öV schnell integriert und dadurch die Chancen nützt, seine Vorteile optimal einzubringen und die Marktposition verteidigt. Die KöV schreibt diesbezüglich, dass multimodale Angebote in der Schweiz nur Sinn machen, wenn sie den öV inkludieren. Wenige Teilnehmende (u. a. SGV, economiesuisse, WEKO, HKBB, hotelleriesuisse, asut sowie die Interessenvertreter aus Strassenkreisen) beurteilen die Rolle des öV als Schlüsselelement in der Vorlage kritisch, als unzulässige Bevorzugung und verweisen auf die freie Wahl des Verkehrsmittels. Die ASTAG sowie der FRS sehen eine Kompetenz des Bundes zur Regelung einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht nur für die öffentlichen oder durch den Staat subventionierte Anbieter begründet. Der SGV, die economiesuisse, asut, die HKBB, der VFAS lehnen eine staatliche Lenkung bezüglich Steuerung der Anteile der verschiedenen Mobilitätsformen (Modal Split) über staatliche Interventionen ab.
Rund ein Viertel der Teilnehmenden fordert in der Vorlage eine Art «Notbremse», für den Fall einer nachteiligen Entwicklung (NE, UR, OW, SH, ZH, AG, AR sowie die SVI und 15 Teilnehmende aus der öV-Branche).