Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht

Änderung des Bankengesetzes

sind (Bst. a), über eine professionelle Tresorerie verfügen (Bst. b) und der Handelsplatz sicherstellt, dass solche Einrichtungen gleichwertige technische und operative (insbesondere auch finanzielle) Voraussetzungen erfüllen wie Effektenhändler. Eine professionelle Tresorerie liegt dann vor, wenn die Stelle mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person damit betraut, die Finanzmittel des Unternehmens dauernd zu bewirtschaften. Dass der Teilnehmer für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben auf die Teilnahme angewiesen ist, ist entscheidend für die Zulassung. Dies heisst entsprechend nicht, dass der Teilnehmer bei jeder einzelnen Transaktion die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe spezifisch nachweisen muss.

5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

5.1 Auswirkungen auf die betroffenen Gruppen

5.1.1 Bankeninsolvenz

Auswirkungen auf die Banken

Eine sanierungsbedürftige Bank hat ein starkes Interesse daran, möglichst rasch die Vergangenheit zu klären und Rechtssicherheit für das neu ausgerichtete Institut zu schaffen. Langwierige Beschwerdeverfahren können deshalb die Überlebensfähigkeit eines neu ausgerichteten Instituts schmälern. Die Verkürzung der Beschwerdefristen von bisher 20 auf 10 Tage sowie die Beschränkung des Beschwerdebegehrens bei Beschwerden gegen die Genehmigung des Sanierungsplans auf die Ausrichtung einer Entschädigung erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bankensanierung erfolgreich vollzogen werden kann.

Die übrigen vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Bankeninsolvenz haben für die Banken zum jetzigen Zeitpunkt kaum Kostenfolgen. Für Banken mit ausstehenden Bail-in Bonds (dies betrifft hauptsächlich systemrelevante Banken) können höhere Zinskosten in Zukunft dann nicht ausgeschlossen werden, wenn deren Bail-in Bonds nicht mehr als strukturell nachrangig gelten und in der Folge die Investoren eine höhere Risikoprämie verlangen würden. Dies wäre dann der Fall, wenn bei den Konzernobergesellschaften neben den Bail-in Bonds und den Mitarbeiterforderungen noch weitere Verpflichtungen gleichen Ranges bestehen, die mehr als 5 % des Werts der Bail-in Bonds übersteigen. Diese Schwelle wird gegenwärtig bei keiner Bank überschritten, so dass sämtliche Forderungen des zweiten Ranges (gemäss Art. 30c Abs. 5 Bst. b) ausgenommen würden und deshalb gleichzeitig wie die übrigen Forderungen unter Bst. c. gewandelt würden.

Auswirkungen auf die Pfandbriefinstitute

Der Pfandbrief ist ein börsengehandeltes Anlageinstrument, das in der Schweiz im Namen einer Mitgliedsbank von zwei Instituten emittiert wird (der Pfandbriefbank und der Pfandbriefzentrale der Kantonalbanken) und der sich in der Vergangenheit als krisenresistent gezeigt hat. Aufgrund dieser Krisenresistenz werden Pfandbriefe