Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Akteure (Moral Hazard).46 Die staatliche Einlagensicherung schwächt die Anreize für eigenverantwortliches Handeln der Kundinnen und Kunden, das individuelle Liquiditätsrisiko etwa durch eine geschickte Diversifikation der Einlagen auf mehrere Institute zu reduzieren und Gelder von insolvenzbedrohten Banken effektiv abzuziehen. Die disziplinierende Wirkung auf das Bankmanagement entfällt ebenfalls, da sich diese auf eine Rettung durch die Einlagensicherung o.ä. verlassen. Letztlich bedeutet dies ein risikofreudigeres und leichtfertigeres Verhalten der Einlegerinnen und Einleger und des Bankmanagements, was die positiven Effekte der Einlagensicherung abschwächt. Je stärker dieser Eingriff in die Marktmechanismen ist (d.h. je grosszügiger die staatliche Einlagensicherung ausgestaltet ist), desto höher fallen auch die gesamtwirtschaftlichen Kosten an (d.h. desto stärker wirken sich die Fehlanreize aus).47 Wie stark diese gesamtwirtschaftlichen Kosten effektiv ins Gewicht fallen, kann nicht im Voraus bestimmt werden. Hinweise hierfür können höchstens Erfahrungen aus der Vergangenheit liefern.
Die empirische Evidenz zur Stützung der Moral-Hazard-These im Zusammenhang mit der Einlagensicherung erstreckt sich zeitlich von den 1920er Jahren bis in die Gegenwart. Bis in die 1960er Jahre kannte bis auf die USA kein Staat der Welt eine gesetzliche Einlagensicherung. Erst seit den 1980ern wurde in vielen Industrie- und Entwicklungsländern eine Einlagensicherung in der einen oder anderen Form eingeführt, oftmals im Nachgang zu einer Finanzkrise.48 Gewachsen ist vielerorts zudem der Deckungsgrad der Versicherung. ANGINER, DEMIRGÜC-KUNT und ZHU (2014) haben über 4‘100 börsengehandelte Banken aus knapp 100 Ländern für die drei Jahre vor sowie nach der Finanzkrise von 2008/2009 nach den eingegangen Risiken analysiert. Es zeigte sich, dass Banken mit einem grosszügigeren Einlagensicherungssystem im Vorfeld der Krise tatsächlich erhöhte Risiken eingegangen sind, sich während der Krise jedoch als stabiler gezeigt haben als vergleichbare Banken in Ländern ohne analoges Einlagensicherungssystem. Die Resultate der Analyse von DEMIRGÜC-KUNT und DETRAGIACHE (2002) – basierend auf Daten aus über 60 Länder für die Periode 1980-1997 – legen ebenfalls nahe, dass die Einlagensicherung mit einer Zunahme der Systemrisiken verbunden ist. Dies gilt besonders für Länder mit einem eher schwachen institutionellen Gefüge. Ähnliche Ergebnisse lassen sich schliesslich auch für amerikanische Banken gegen Anfang des
20. Jahrhunderts finden, als die amerikanische Einlagensicherung Federal Deposit Insurance Corporation FDIC noch nicht eingeführt und erst einzelne US-Bundesstaaten eine Einlagensicherung kannten. CALOMIRIS und JAREMSKI (2016) finden empirische Evidenz, dass das systemische Risiko mit der Einführung der Einlagensicherung zugenommen hat. Gleichzeitig hatten diejenigen Banken mit einer staatlichen Einlagensicherung einen Wettbewerbsvorteil und konnten ihre Einlagen gegenüber den anderen Banken überproportional steigern.
46 Vgl. DIAMOND und DYBVIG (1983).
47 Vgl. ANGINER, DEMIRGÜC-KUNT und ZHU (2014).
48 Vgl. ANGINER, DEMIRGÜC-KUNT und ZHU (2014).