Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten

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Übersicht

Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist angesichts der fortwährenden Entwicklung neuer Technologien und dem veränderten Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert.

Ziel eines modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes muss es sein, Kinder und Jugendliche durch regulierende Massnahmen vor Medieninhalten zu schützen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung negativ beeinflussen könnten (regulierender Kinder- und Jugendmedienschutz) sowie sie und ihre Erziehungspersonen durch die Förderung der Medienkompetenz zu befähigen, kompetent mit den Chancen und Risiken umzugehen (erzieherischer Kinder- und Jugendmedienschutz).

Der vorliegende Vorentwurf regelt den Schutz von Minderjährigen vor Medieninhalten (Gewalt- oder Sexdarstellungen, bedrohliche Szenen etc.) in Filmen und Videospielen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Hier besteht ein besonderer Handlungsbedarf, der durch die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele behoben werden soll. Dieses stützt sich auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung, der dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit verschafft. Zum Schutz von Minderjährigen vor für sie ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen werden Veranstalterinnen, die Filme oder Videospiele an öffentlichen Anlässen zugänglich machen, Anbieterinnen von Filmen und Videospielen auf audiovisuellen Trägermedien sowie Anbieterinnen von Abrufdiensten zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Die Umsetzung dieser Massnahmen geschieht im Rahmen einer Ko-Regulierung. Dies bedeutet, dass die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle je von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich entwickelt werden können. Akteurinnen, die in den Bereichen Herstellung, Verleih, Vertrieb, Import, Gross- und Zwischenhandel tätig sind, audiovisuelle Trägermedien oder Abrufdienste anbieten oder Filme und Videospiele an öffentlichen Anlässen zugänglich machen, können sich hierfür für den Film- und den Videospielebereich je zu einer Jugendschutzorganisation zusammenschliessen und eine Jugendschutzregelung erarbeiten. Sie können einen Antrag auf Verbindlicherklärung dieser Regelung für die Akteurinnen, die nicht Mitglieder dieser Organisation sind, einreichen. Der Bundesrat entscheidet über den Antrag auf Verbindlicherklärung der Jugendschutzregelungen. Die Jugendschutzregelungen müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die gesetzlich festgelegt werden. So ist beispielsweise ein einheitliches Altersklassifizierungssystem vorzusehen, welches u.a. auch Inhaltsdeskriptoren vorsieht, die die Art der Inhalte beschreiben, welche die Entwicklung von Minderjährigen gefährden können (bspw. Gewalt- oder Sexdarstellungen). Und es ist eine Anlaufstelle für den Jugendschutz einzusetzen. Zudem wird die Verteilung der Kosten und die Kontrolle der Umsetzung der Jugendschutzregelungen bei allen Akteurinnen geregelt sowie die Massnahmen gegenüber den Mitgliedern der Jugendschutzorganisationen, welche gegen die Jugendschutzregelung verstossen. Ist zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für den Film- und / oder Videospielebereich keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt, wurde eine bestehende Verbindlicherklärung widerrufen oder ist sie hinfällig geworden, so kann der Bundesrat im Sinne eines Fallback-Szenarios eine Jugendschutzregelung für den Film- und / oder Videospielebereich erlassen.

Für den Bereich der Abruf- und Plattformdienste ist eine Abstimmung mit der Regulierung auf europäischer Ebene vorgesehen. Abruf- und Plattformdienste mit Sitz in der Schweiz sollen in Anlehnung an die EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zu Alterskontrollsystemen sowie Systemen zur elterlichen Kontrolle bzw. für die Meldung von für Minderjährige ungeeigneten Inhalten verpflichtet werden.

Der Vorentwurf sieht vor, dass die Einhaltung der Jugendschutzregelungen durch die Jugendschutzorganisationen kontrolliert wird und diese auch für die Sanktionierung von Verstössen

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