Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 15. März 2019 hat der Bundesrat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie den erläuternden Bericht verabschiedet und das EDI beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 24. Juni 2019. Die Liste aller Vernehmlassungsteilnehmenden mit den nachfolgend verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang.
Es sind 88 Stellungnahmen eingegangen:
− 26 Kantonsregierungen;
− 4 Parteien;
− 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete;
− 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft;
− 15 andere Verbände der Wirtschaft;
− 2 Ausserparlamentarische Kommissionen;
− 25 andere interessierte Organisationen;
− 6 Unternehmen;
− 8 Einzelpersonen.
Die Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet1.
2 Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs
Ziel des Vorentwurfs ist es, Minderjährige vor Medieninhalten (Gewalt- oder Sexdarstellungen, bedrohliche Szenen etc.) in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele stützt sich auf Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung, der dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit verschafft. Veranstalterinnen von öffentlichen Anlässen, Anbieterinnen von Filmen und Videospielen auf audiovisuellen Trägermedien sowie auf Abrufdiensten sollen zu Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen verpflichtet werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen geschieht im Rahmen einer Ko-Regulierung. Dies bedeutet, dass die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung und zur Alterskontrolle von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich entwickelt werden können. Dazu schliessen sich diese je zu einer Jugendschutzorganisation zusammen und erarbeiten eine Jugendschutzregelung. Diese kann vom Bundesrat für alle Akteurinnen für verbindlich erklärt werden. Die Jugendschutzregelungen müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen (einheitliches Klassifizierungssystem, Einrichtung einer Anlaufstelle für den Jugendschutz), die gesetzlich festgelegt werden.
Für Abruf- und Plattformdienste im Bereich Film ist eine Abstimmung mit der Regulierung auf europäischer Ebene vorgesehen. Abrufdienste mit Sitz in der Schweiz sollen analog zur Regulierung der audiovisuellen Mediendienste auf EU-Ebene (AVMD-Richtlinie) zu Altersüberprüfsystemen sowie Systemen zur elterlichen Kontrolle verpflichtet werden. Plattformdienste haben ebenfalls mindestens ein System zur Alterskontrolle einzuführen wie auch ein System, mit welchem Inhalte gemeldet werden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind.
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