Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten

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schützen. Sie fordern jedoch den Einbezug von Expertinnen und Experten in die zu bildenden Jugendschutzorganisationen.

5 Organisationen aus dem Suchtbereich (Blaues Kreuz, Fachverband Sucht FV Sucht,

Groupement Romand d’Etudes des Addictions GREA, Sucht Schweiz, Zentrum für Spielsucht) unterstützen die Vorlage und begrüssen insbesondere die Einführung von Testkäufen, da sie sich in anderen Bereichen wie Alkohol und Tabak bewährt hätten. Sie fordern, dass bei der Altersklassifizierung neben Gewalt- und Sexdarstellungen auch das Suchtpotential insbesondere von Videospielen berücksichtigt wird.

5 Verbände der Werbeauftraggeber, Werbefilmproduzenten, Medienagenturen bzw.

Medienverbände (Kommunikation Schweiz KS, Leading Swiss Agencies LSA, Schweizer Werbe-Auftraggeberverband SWA, Swissfilm Association, Verband Schweizer Medien VSM) begrüssen die Vorlage, verlangen jedoch, dass im JSFVG explizit festgehalten wird, dass redaktionell geführte Dienste, die ihre publizistischen Inhalte selbst produzieren und kuratieren sowie Medieninhalte kommerzieller Kommunikation (Werbung) wie auch Unternehmenskommunikation nicht unter die geplante Regelung fallen.

1 Verband der Konsumentinnen und Konsumenten (Fédération romande des

consommateurs frc) ist für die Vorlage, fordert aber, dass auch Risiken im Zusammenhang mit Micropayment In-App-Käufen etc. berücksichtigt werden. Auch GameRights, der die Interessen der erwachsenen Videospielkonsumentinnen und -konsumenten vertritt, befürwortet die Vorlage. Das Gesetz schliesse eine erwiesene Lücke, indem es eine Lösung für einen fairen Jugendschutz offeriere, die weder kriminalisiere noch bevormunde und den Bedürfnissen der wichtigsten Anspruchsgruppen Rechnung trage.

1 Verband des Detailhandels (IG Detailhandel Schweiz) und Coop unterstützen die Vorlage und sind bereit, die Vorgaben betreffend Alterskennzeichnung und Alterskontrollen beim Verkauf umzusetzen. Hingegen sprechen sie sich eher gegen die geplanten Testkäufe und die Verwertung der Ergebnisse in Strafverfahren aus, da sie diesbezüglich im Bereich von Alkohol und Tabak schlechte Erfahrungen gemacht hätten. Zudem sind sie gegen die Strafverfolgung von einzelnen Verkäuferinnen und Verkäufer, die Verantwortung für die Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen liege bei den Unternehmen.

2 Kantone (SZ, ZG) stellen sich gegen die Vorlage als Ganzes, da aus ihrer Sicht der in Artikel 1 formulierte Zweck mit den vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen nicht erreicht werden könne. Die Bereiche mit dem grössten Handlungsbedarf (Onlinehandel, Abruf- und Plattformdienste ausländisch tätiger Unternehmen bzw. Internet) könnten nicht wirksam reguliert bzw. einbezogen werden. Zudem verweisen sie auf die Verantwortung der Eltern.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband SGV ist der Meinung, dass die Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen bei den Eltern liegt und verweist darauf, dass auf kantonaler Ebene bereits gewisse Schutzmassnahmen bestehen würden. Er lehnt daher den Gesetzesentwurf als Ganzes ab.

Die FDP lehnt die Vorlage ab. Sie ist zwar mit dem Ziel der Vorlage einverstanden, erachtet aber die im Vorentwurf des Gesetzes vorgeschlagenen Massnahmen als ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Medien würden gerade von Jugendlichen grösstenteils via Internet konsumiert, hier sei aber eine Regulierung illusionär. In erster Linie seien die Eltern verantwortlich für die Erziehung und den Schutz ihrer Kinder. Auch die SVP stellt sich gegen die Vorlage. Sie ist der Meinung, dass die Schweizer Provider und Netzbetreiber nicht haftbar gemacht werden können, wenn das Elternhaus und die dortige Kontrolle versagen. Die SVP betont zusätzlich, dass Kinder und Jugendliche sich Filme vor allem im offenen Internet anschauen und nicht über kostenpflichtige Abrufdienste. Genau dort greife das Gesetz nur marginal. Die CVP betont die Wichtigkeit von präventiven Massnahmen und der Förderung der Medienkompetenz von Eltern sowie von Kindern und Jugendlichen. Sie stellt in Frage, ob die vorgeschlagene Regulierung wirklich zielführend sei.