Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten
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3.2.2 Prinzip der Ko-Regulierung und Aufgabenteilung
Insgesamt 64 und damit fast drei Viertel aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 15 Kantone, stimmen dem Grundprinzip der Ko-Regulierung von Branche und Staat zu. Damit könne sichergestellt werden, dass die Branchen aktiv in den Jugendschutz eingebunden seien und aufgrund ihrer Kenntnis aktueller Marktentwicklungen rasch auf sich verändernde Voraussetzungen reagieren können.
28 Vernehmlassungsteilnehmende, davon 15 Kantone, fordern jedoch, dass in die Jugendschutzorganisationen zwingend von den Branchen unabhängige Dritte bzw. Expertinnen und Experten (bspw. aus dem Bereich der Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit, Gesundheit) einzubeziehen seien.
5 Wirtschaftsverbände und Organisationen des Bereichs Videospiele sprechen sich für das Modell der Ko-Regulierung aus. Es ermögliche, die bereits heute funktionierende Selbst-Regulierung durch eine sinnvolle Ko-Regulierung zu stärken und so den Jugendschutz in der gesamten Schweiz sowie im internationalen Geschäft soweit als möglich zu fördern.
6 Wirtschaftsverbände und Organisationen des Bereichs Film, 2 Verbände der Telekommunikation bzw. Kommunikationsnetze sowie 4 Fernmeldedienstanbieterinnen begrüssen zwar eine Ko-Regulierung, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Form. Sie sind der Meinung, dass es sich bei der Kontrolle und Sanktionierung um staatliche Aufgaben handle und diese nicht an private Branchenorganisationen übertragen werden sollten. 1 Organisation aus dem Bereich Film kritisiert, dass die Erarbeitung der Jugendschutzregelungen den Akteuren der Film- bzw. Videospielbranche überlassen werde, es brauche den Einbezug von unabhängigen Dritten.
9 Vernehmlassungsteilnehmende, davon 1 Kanton, beurteilen die Umsetzung in Form einer Ko-Regulierung sowie die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen den Jugendschutzorganisationen, den Kantonen und dem Bund kritisch. Sie sprechen sich für eine stärkere staatliche Aufsicht bzw. für eine rein staatliche Regulierung durch Bund und Kantone aus.
3.2.3 Vorgaben für die Akteurinnen in den Bereichen Film und Videospiele und für die Anbieterinnen von Plattformdiensten
Zur Vorgabe für Veranstalterinnen, Anbieterinnen von audiovisuellen Trägermedien und Anbieterinnen von Abrufdiensten, dass sie Filme oder Videospiele nur zugänglich machen dürfen, wenn das erforderliche Mindestalter (Alterskennzeichnung) und die jeweiligen Inhaltsdeskriptoren gut sichtbar angegeben sind, haben sich nur wenige Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Insgesamt 8 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen dieser Anforderung (teilweise) zu. Davon fordern 2 Kantone, dass für volljährige Personen auch Filme ohne Alterskennzeichnung und Inhaltsdeskriptoren zugänglich sein sollten.
2 Verbände der Telekommunikation bzw. Kommunikationsnetze und 4 Fernmeldedienstanbieterinnen lehnen die Einführung eines Schweiz-spezifischen Altersklassifizierungssystems und die Pflicht für Abrufdienste, ihre Filme nur nach diesem System zu kennzeichnen, ab. Dieselben 6 Vernehmlassungsteilnehmenden sowie 4 Wirtschaftsverbände bzw. Organisationen des Bereichs Film lehnen zusätzlich die Einführung von Inhaltsdeskriptoren nur für die Schweiz ab, solange für die Europäische Union kein einheitlicher Lösungsansatz verabschiedet werde.
Die Vorgabe für Veranstalterinnen und Anbieterinnen von audiovisuellen Trägermedien, dass sie vor dem Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen bei Minderjährigen eine Alterskontrolle durchführen müssen, wird breit unterstützt. Insgesamt 45 und damit mehr als die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 20 Kantone, IG Detailhandel und Coop, begrüssen diese Vorgabe grundsätzlich. Coop weist darauf hin, dass sie bereits heute auf freiwilliger Basis bei allen Filmen und Videospielen mit Altersempfehlung eine Alterskontrolle