Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten

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Der Vorentwurf sieht vor, dass die Einhaltung der Jugendschutzregelungen primär durch die Jugendschutzorganisationen kontrolliert wird. Sie können bei Verstössen ihrer Mitglieder auch Massnahmen wie beispielsweise privatrechtliche Sanktionen vorsehen. Die Einhaltung der Alterskennzeichnungspflicht und des Mindestalters beim Zugänglichmachen von Filmen und Videospielen wird aber auch von den Kantonen (vor Ort) und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (Online-Handel und bei Abruf- und Plattformdiensten) beaufsichtigt. Bei Widerhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorgaben sind Bussen vorgesehen. Für die Strafverfolgung sind die Kantone zuständig.

Schliesslich regelt der Vorentwurf die Koordination und beauftragt das BSV mit einer regelmässigen Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen zum Jugendschutz nach dem vorliegenden Vorentwurf sowie mit einer periodischen Berichterstattung an den Bundesrat.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

Gesamtbeurteilung der Vorlage Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele:

71 Vernehmlassungsteilnehmende und damit vier Fünftel der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Schaffung eines neuen Total (von insgesamt 88 eingegangenen Stellungnahmen)71

Kantone24

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien1

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete1

Verbände der Wirtschaft13

Ausserparlamentarische Kommissionen2

Andere interessierte Organisationen24

Unternehmen1

Einzelpersonen5

16 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen:

Total (von insgesamt 88 eingegangenen Stellungnahmen)16

Kantone2

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien3

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete - Verbände der Wirtschaft3

Ausserparlamentarische Kommissionen - Andere interessierte Organisationen1

Unternehmen5

Einzelpersonen2

1 Einzelperson hat lediglich zu einem Artikel einen technischen Hinweis gegeben und sich zur Vorlage als Ganzes nicht geäussert.

Die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zur Vernehmlassung lassen sich wie folgt zusammenfassen: