Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten

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hingegen stellt sich explizit gegen allfällige Netzsperren, da auch Erwachsene davon betroffen wären und ein Verbot die Probleme nicht lösen würde.

6 Kantone (UR, BS, BL, SH, NE, JU), KKJPD, KKJP und SODK weisen darauf hin, dass ein angemessener Einbezug der Kantone für alle Beteiligten von Vorteil sei: Die Jugendschutzorganisationen sowie das BSV würden so von den langjährigen Erfahrungen der Kantone im Bereich des Jugendschutzes profitieren, und in den Kantonen wäre dadurch sichergestellt, dass die Fachleute mit den aktuellen Entwicklungen vertraut sind, um die kantonalen Aufsichtsaufgaben angemessen wahrnehmen zu können.

Pro Helvetia empfiehlt die Prozesse in der Schweiz an erfolgreiche Lösungen wie insbesondere der Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen in Österreich anzulehnen, die die sehr wertvolle Aufklärungsarbeit für Eltern mit der Alterskontrolle verbinde.

1 Kanton (BL) schlägt vor, dass an geeigneter Stelle im Gesetz eine zusätzliche Bestimmung eingefügt wird, wonach auch die korrekte Einteilung der Filme und Videospiele in die Alterskategorien vom BSV überprüft werden kann und dass dafür eine unabhängige Fachstelle bzw. Fachpersonen eingesetzt oder zumindest einbezogen werden.

Für VdG wäre es schliesslich wichtig, dass das zukünftige Gesetz alle zwei Jahre revidiert wird. Angesichts der raschen Entwicklung des Internets sei dies unabdingbar.

Anträge und Anregungen zu ausserhalb der Vorlage zu behandelnden Themen

Media FORTI und EMEK weisen mit Nachdruck darauf hin, dass auch im Fernsehbereich (lineare wie nichtlineare Dienste) via Bundesgesetz über Radio und Fernsehen bzw. das geplante Bundesgesetz über elektronische Medien zeitnah ein entsprechendes Schutzniveau zu gewährleisten ist. Auch VdG erhofft sich eine Abstimmung mit der Revision des RTVG. EMEK weist zusätzlich darauf hin, dass der Bundesrat im Rahmen des revidierten Fernmeldegesetzes die Kompetenz erhält, zur Gewährleistung des Jugendschutzes Bestimmungen zur Zugänglichmachung von Fernsehprogrammen im Rahmen des zeitversetzen Fernsehens zu erlassen und dass auch diese Lücke zeitnah geschlossen werden müsste.

7 Kantone (ZH, UR, OW, NW, FR, VD, JU), SSV, VSM, Experts Romandie, FSP, JIF und KKJP betonen, dass es wichtig ist, parallel zu den vorgesehenen Regulierungsmassnahmen auch die bestehenden Sensibilisierungsmassnahmen und Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen bzw. von Eltern weiterzuführen oder zu verstärken. Für Experts Romandie muss die Dimension der digitalen Erziehung durch konkrete Lösungen in die «Strategie digitale Schweiz» integriert werden. Heute sei es an der Zeit, das Stadium der Formulierung von Empfehlungen der Plattform «Jugend und Medien» zu verlassen und stattdessen der Umsetzungsebene konkrete Lösungen vorzuschlagen. Für Zuger Kinos muss der Jugendschutz heute vor allem die Medienkompetenz der Jugendlichen und deren Eltern fördern und den Eltern möglichst verständliche und einfach zugängliche Informationen über die verfügbaren Inhalte anbieten. Für DOJ und SAJV ist eine adressatengerechte und kontinuierliche Information an alle Zielgruppen und die Öffentlichkeit zum Jugendmedienschutz wichtig und zwar auch über die Aspekte, bei denen dieses Gesetz nicht greife (Filme auf YouTube ohne Alterskennzeichnung).