Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten
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anwenden. 5 Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich dafür aus, Alterskontrollen nur bei Filmen und Videospielen mit einem Mindestalter ab 16 Jahren vorzusehen.
1 Kanton ist der Ansicht, dass für den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen kein zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe und dieser daher wie bisher in den kantonalen Kinogesetzen zu regeln sei. 1 anderer Kanton ist grundsätzlich gegen die Einführung eines detaillierten Altersklassifizierungssystems und der entsprechenden Alterskontrollen. 1 Vernehmlassungsteilnehmende gibt zu bedenken, dass die Kontrolle aller Altersstufen an Filmfestivals ohne zusätzliche Ressourcen nicht bewältigt werden könnte.
Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für Alterstkontrollen bei Minderjährigen in Begleitung einer volljährigen Person bzw. mit schriftlicher Einwilligung einer Inhaberin oder eines Inhabers der elterlichen Sorge wird breit kritisiert: 41 und damit fast die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 21 Kantone, lehnen diese Ausnahmeregelungen in der vorgeschlagenen Formulierung ab. 13 Vernehmlassungsteilnehmende, davon 4 Kantone, stimmen ihnen vollumfänglich zu. 9 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen teilweise zu, fordern jedoch noch Präzisierungen bzw. eine vertiefte Diskussion.
Die Vorgaben für Alterskontrollen durch Anbieterinnen von Abrufdiensten sowie die Pflicht zur Bereitstellung eines Systems zur elterlichen Kontrolle wird von insgesamt 52 und somit rund 3 Fünftel der Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 20 Kantone, begrüsst. 9 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die vorgesehenen Vorgaben für Abrufdienste ab, davon die 2 Verbände der Telekommunikation bzw. Kommunikationsnetze und 4 Fernmeldedienstanbieterinnen.
Die Pflicht für Anbieterinnen von Plattformdiensten zur Bereitstellung eines Alterskontrollsystems und eines Meldesystems befürworten insgesamt 45 und damit mehr als die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 21 Kantone. 13 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die vorgesehenen Vorgaben für Plattformdienste ab.
3.2.4 Tests und Strafbestimmungen
Insgesamt 47 Vernehmlassungsteilnehmende und damit mehr als die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 20 Kantone, stimmen den vorgeschlagenen Bestimmungen zu Testkäufen und Testeintritten sowie zu Testkontos explizit zu. 5 Vernehmlassungsteilnehmende, davon 1 Kanton, lehnen die Möglichkeit von Tests grundsätzlich bzw. eher ab. Für 10 Vernehmlassungsteilnehmende sollten die Tests nur von Bund und Kantonen durchgeführt werden und nicht von den zu gründenden Jugendschutzorganisationen.
Insgesamt 47 und damit mehr als die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 20 Kantone, stimmen auch der Möglichkeit der Verwertung der Testergebnisse in Strafverfahren zu. 3 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die entsprechenden Bestimmungen in der vorgeschlagenen Form ab.
Insgesamt 49 Vernehmlassungsteilnehmende und damit mehr als die Hälfte aller Vernehmlassungsteilnehmenden, davon 20 Kantone, sind mit den vorgeschlagenen Strafbestimmungen grundsätzlich einverstanden. 10 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die entsprechenden Bestimmungen ab. Davon sprechen sich 2 Vernehmlassungsteilnehmende insbesondere gegen die strafrechtliche Verfolgung von einzelnen Verkaufsmitarbeitenden aus und fordern stattdessen lediglich verwaltungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen.