Vorlage Abkommen
Vernehmlassung 2019/16: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreich aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) · 43 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Die Schweizerische Eidgenossenschaft
und
das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schliessen:
TEIL EINS GRUNDBESTIMMUNGEN
Artikel 1
Ziel
Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit («FZA») ist ab dem Stichtag infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union («Union») zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft («Schweiz») und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland («Vereinigtes Königreich») nicht mehr anwendbar.
Unter Anerkennung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Artikel 23 des FZA sichern das Vereinigte Königreich und die Schweiz mit diesem Abkommen die unter dem FZA (einschliesslich der drei Anhänge) erworbenen Ansprüche.
Dieses Abkommen schützt die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und des Vereinigten Königreichs sowie, in Belangen betreffend Anhang II, von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, die Ansprüche aus dem FZA erworben haben.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(a) «Das FZA» bezeichnet das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit.
(b) «festgelegter Stichtag» bedeutet:
(i) falls keine Übergangsregelung zur Anwendung kommt, der Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr ist;
(ii) falls eine Übergangsregelung zur Anwendung kommt, der Zeitpunkt, ab dem diese Übergangsregelung nicht mehr anwendbar ist.