Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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irdischen Gütertransport, der durch mehrere Kantone führt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass allen Kunden ein Anspruch auf den diskriminierungsfreien Zugang auf die angebotenen Beförderungsdienstleistungen zusteht. Zugleich soll es ausschliessen, dass nicht verschiedene unterirdische Gütertransportsysteme parallel zueinander verlaufen.

Das vorgeschlagene Plangenehmigungsverfahren stimmt weitgehend mit demjenigen nach dem Eisenbahngesetz überein. Der Gesetzesentwurf lehnt sich an das bestehenden Recht an. Die zukünftigen Abläufe und Verantwortlichkeiten sind somit bekannt und haben sich in anderen Verkehrsbereichen bewährt.

Es wird vorgesehen, die unterirdischen Gütertransportanlagen als eigenständige Teile in den Sachplan Verkehr aufzunehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird als koordinierende Stelle fungieren. Damit soll ein flüssiges Verfahren zur Planung und Genehmigung der Anlagen sichergestellt und die Umsetzung zwischen den verschiedenen Kantonen abgestimmt werden.

Die Anlagen sollen offene Systeme sein, die den diskriminierungsfreien Zugang gewähren. Die Betreiberinnen der Anlagen müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang für alle Interessierten in gleicher Weise ermöglichen. Es besteht auch eine Anschlusspflicht der Hubs, das heisst, private Hubs sind bei technischer Eignung für alle Interessierten in gleicher Weise zuzulassen.

Falls das Projekt den nötigen Rückhalt in der Schweiz findet, sieht der Bundesrat vor, dass das Bundesamt für Verkehr die Aufgaben der Plangenehmigungs- und der Aufsichtsbehörde wahrnimmt und, dass der Bau und Betrieb der Anlagen sowie der Betrieb der darauf verkehrenden Fahrzeuge einen geeigneten rechtlichen Rahmen erhalten. Eine finanzielle Unterstützung von Seiten Bund sieht das Projekt nicht vor und wird vom Bundesrat auch ausgeschlossen.