Bundesgesetz ueber die Personenbefoerderung (Variante_Optimierung)

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 6 Seiten

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Schweizerische Eidgenossenschaft [Signature] [QR Code]

Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Bundesgesetz Entwurf Variante Optimierung

über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)

Änderung vom [Datutnl

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom IDatum]!*1,

beschliesst:

1

Das PersonenbefÖrderungsgesetz vom 20. März 20092 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass wird «Verkehrsangebot» ersetzt durch «Angebot».

Art. 9 Abs. 4

4 Es kann bei bestellten Angeboten die Konzession zudem entziehen, wenn das Unternehmen eine Zielvereinbarung nach Artikel 31ater in mehreren Punkten oder in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt.

Art. 28 Abs. 2

2 Der Bund beteiligt sich nicht an der Bestellung von Angeboten des Ortsverkehrs sowie von Angeboten ohne Erschliessungsfunktion.

Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 2

1 Der Bund richtet Abgeltungen nur an Unternehmen aus:

c. die mindestens den gemeinsam bestellten regionalen Personenverkehr sowie gegebenenfalls die Eisenbahninfrastruktur je als eigene Sparte fuhren;

1 BB120XX...

2 SR 745.1

2019-—1