Bundesgesetz ueber die Personenbefoerderung (Variante_Optimierung)
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 6 Seiten
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Schweizerische Eidgenossenschaft [Signature] [QR Code]
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Bundesgesetz Entwurf Variante Optimierung
über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
Änderung vom [Datutnl
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom IDatum]!*1,
beschliesst:
1
Das PersonenbefÖrderungsgesetz vom 20. März 20092 wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken
Im ganzen Erlass wird «Verkehrsangebot» ersetzt durch «Angebot».
Art. 9 Abs. 4
4 Es kann bei bestellten Angeboten die Konzession zudem entziehen, wenn das Unternehmen eine Zielvereinbarung nach Artikel 31ater in mehreren Punkten oder in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt.
Art. 28 Abs. 2
2 Der Bund beteiligt sich nicht an der Bestellung von Angeboten des Ortsverkehrs sowie von Angeboten ohne Erschliessungsfunktion.
Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 2
1 Der Bund richtet Abgeltungen nur an Unternehmen aus:
c. die mindestens den gemeinsam bestellten regionalen Personenverkehr sowie gegebenenfalls die Eisenbahninfrastruktur je als eigene Sparte fuhren;
1 BB120XX...
2 SR 745.1
2019-—1