Bundesgesetz ueber die Personenbefoerderung (Variante_Teilentflechtung)

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 7 Seiten

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Confédération suisse

Confederazione Svizzera

Confederazlun svizra

Bundesgesetz Entwurf Variante Teilentflechtung

über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)

Änderung vom {Datum]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]!*1,

beschliesst:

I

Das Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 20092 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Im ganzen Erlass, wird «Verkehrsangebot» ersetzt durch «Angebot».

Art. 9 Abs. 4

4 Es kann bei bestellten Angeboten die Konzession zudem entziehen, wenn das Unternehmen eine Zielvereinbarung nach Artikel 31ater in mehreren Punkten oder in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt.

Art. 16 Direkter Verkehr

1 Die Unternehmen müssen den Kundinnen und Kunden für Verbindungen, die über das Netz verschiedener Unternehmen führen, in der Regel einen einzigen Transport vertrag anbieten (direkter Verkehr). Soweit ein Bedürfnis besteht, ist bei Linien mit Erschliessungsfunktion zwingend ein direkter Verkehr anzubieten.

2 Die Kantone können für Linien mit Feinerschliessung Ausnahmen festlegen.

1 BB120XX...

2 SR 745.1

2019-,