Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 11 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur

1 Ausgangslage

Die Regulierungstätigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde in den letzten Jahren wiederholt von der Politik und der Finanzbranche hinterfragt, insbesondere mit Blick auf die Rolle der FINMA in der Regulierung sowie der internationalen Standardsetzung, eine angemessene Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit, den erwünschten Dialog mit den Beaufsichtigten und die verwaltungsinterne Zusammenarbeit. Entsprechende Kritik äusserte sich auch in parlamentarischen Vorstössen, wovon die Motion Landolt (17.3317, «Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht») der umfassendste ist. Der Bundesrat beantragte dem Parlament am 30. August 2017 diese Motion zur Annahme. Das Parlament hat die Motion am 13. Dezember 2017 (Nationalrat) und 13. Dezember 2018 (Ständerat) angenommen.

Im Jahr 2018 hat die Bundesverwaltung die Regulierungstätigkeit der FINMA und die behördenübergreifende Zusammenarbeit vertieft analysiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der FINMA (insbesondere das Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG; SR 956.1] und ebenso Spezialgesetze wie z.B. das Bankengesetz [BankG; SR 952.0]) zwar grundsätzlich angemessen sind, sich jedoch in der Praxis Differenzen in der Interpretation dieser Grundlagen und zu den Erwartungen sowie Anliegen von Politik, Behörden und Beaufsichtigten ergeben.

Die vernehmlasste Vorlage für eine neue Verordnung zum FINMAG adressiert die vorangehend genannte Problematik und ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Motion Landolt. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der FINMA im internationalen Bereich, ihre Rolle und Tätigkeiten in der Regulierung sowie die Zusammenarbeit zwischen der FINMA und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Dadurch soll der Regulierungsprozess der FINMA einheitlicher, transparenter und berechenbarer werden. Zudem soll die Verordnung zu einer einheitlicheren Handhabung der Regulierungsgrundsätze beitragen. Ein weiteres Ziel der Vorlage ist es, die Zusammenarbeit zwischen EFD und FINMA im Bereich der Regulierung und der internationalen Tätigkeit zu stärken, ohne dabei die Unabhängigkeit der FINMA in Frage zu stellen.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 1. Mai 2019 eröffnet und dauerte bis am 22. August 2019. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.

Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):

 20 Kantone: Aarau (AG), Appenzell Innerrhoden (AI), Bern (BE), Basel-Landschaft (BL),

Basel-Stadt (BS), Genf (GE), Graubünden (GR), Luzern (LU), Neuenburg (NE), Nidwalden (NW), St. Gallen (SG), Schaffhausen (SH), Solothurn (SO), Schwyz (SZ), Thurgau (TG), Uri (UR), Waadt (VD), Wallis (VS), Zug (ZG), Zürich (ZH);

 6 politische Parteien: Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Christlichdemokratische

Volkspartei (CVP), FDP. Die Liberalen (FDP), Grünliberale Partei (GLP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), Schweizerische Volkspartei (SVP);

 5 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, Schweizerische Bankiervereinigung

(SBVg), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Schweizerischer Gewerbeverband (SGV); Travail.Suisse;

 27 interessierte Kreise: alliancefinance, Centre Patronal (CP), CFA Society Switzerland

(CFA Society), Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), esisuisse, EXPERTsuisse,