Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 11 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsverfahren zur

auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage basiert. Ebenso an einer genügenden Grundlage auf Gesetzesstufe zweifeln GLP und SVV.

Nach Meinung des VSV unterläuft die Informationspflicht in Art. 15 die Unabhängigkeit der FINMA und sollte daher gestrichen werden. Der SVV äussert Bedenken bezüglich der Informationsweitergabe von der FINMA ans EFD, wenn es um Informationen von ausländischen Behörden geht, und wünscht einen zusätzlichen Artikel über die Veröffentlichung von Entscheiden der FINMA.

3.6 Schlussbestimmungen

Art. 16 Abs. 1 gewährt der FINMA eine Frist von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage, um sämtliche ihrer Regulierungen auf ihre Stufengerechtigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. VD, economiesuisse, SRO-SVV sowie SVV erachten diese Frist mit Blick auf die Rechtssicherheit als zu lang. SVP, SBVg und VSKB möchten die Vorlage dahingehend erweitern, dass der nach Art. 16 Abs. 2 von der FINMA zu erstellende Bericht vom Bundesrat genehmigt werden muss. Zudem betont die SBVg die Wichtigkeit eines frühzeitigen Einbezugs des EFD bei Regulierungen und wünscht eine entsprechende Ergänzung der Übergangsbestimmung. SP, FRC und SKS monieren, Art. 16 bringe zu viel Bürokratie, und der VSV sieht diese Bestimmung generell als überflüssig an aufgrund von bereits laufenden Revisionen auf Gesetzesstufe.