Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/31: Deklaration von Koscher- und Halalfleisch (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) · 11 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: 15.499 Pa. Iv. Buttet
muss. Dadurch würden Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht. Der Vorschlag zur Änderung des LwG widerspricht den Grundzügen des Lebensmittelrechts.
Das Wort «Halal» ist nicht gleichzusetzen mit einer definierten Schlachtmethode und deshalb für das Anliegen des Initianten nicht zielführend.
Für die grosse Mehrheit der um das Tierwohl besorgten Konsumentinnen und Konsumenten hat die Art des Importkontingents wenig Bedeutung. Sie interessieren sich vielmehr für den Tierschutz und die Schlachtmethode.
Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ist bereits nach aktuellem Lebensmittelrecht vorgeschrieben. Diese zusätzliche Regelung erscheint deshalb überflüssig und führt nur zu zusätzlichem administrativem Aufwand für lmporteure, Händler und kantonale Lebensmittelkontrollorgane.
Der Vollzug der vorgeschlagenen Deklaration unter Anwendung des Lebensmittelrechts (Täuschungsschutz) durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden kann verwaltungsrechtlich kaum befriedigend umgesetzt werden.
Aus Sicht von BE entsteht ein Zusatzaufwand für die Umsetzung der Deklarationspflicht bei den kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden. Da es bis heute keine Analysemethode gebe, um die Schlachtmethode bei Fleisch zu bestimmen, könnten die Kontrollen nur anhand von Belegen durchgeführt werden. Es stelle sich deshalb die Frage, ob effektive Kontrollen überhaupt möglich seien. FR ist der Ansicht, dass der Mehraufwand für die Kontrollen nicht sehr gross ist. Zusammen mit VS setzt sich FR dafür ein, dass die kantonalen Vollzugsbehörden die für die Kontrollen notwendigen Daten vom Bund erhalten würden (z.B. Einfuhrdeklarationen).
Die Kantone AR, AI und SH möchten, dass die Vereinbarkeit der Deklarationspflicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vertieft geklärt wird, da von der Regelung sowohl das WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse als auch das bilaterale Agrarabkommen mit der Europäischen Union (EU) betroffen sind.
4.1.3 Parteien
Die CVP, GLP und SPS unterstützen den Vorschlag der Kommission für eine Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch. Mit der Deklaration könne die Information und somit die Entscheidungsfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden.
Die FDP spricht sich gegen die Deklarationspflicht aus. Das Hauptanliegen der parlamentarischen Initiative hätte bereits mit der Anpassung des Vollzugs der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 (SV)2 auf den 1. April 2019 erfüllt werden können. Da die tieferen Zuschlagspreise nicht mehr bestehen würden, sei die Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten sehr gering, unwissentlich innerhalb der Teilzollkontingente importiertes Halal- oder Koscherfleisch zu kaufen. Importe von Koscher- und Halalfleisch ausserhalb der spezifischen Teilzollkontingente wären auch weiterhin ohne Deklaration möglich. Die Konsumentinnen und Konsumenten würden nicht davor geschützt, unwissentlich Koscher- oder Halalfleisch zu konsumieren.
Die GLP erwartet, dass der Bund frühzeitig das Gespräch mit der WTO bzw. der EU sucht, um einen allfälligen Konflikt abzuwenden. Bei der Konkretisierung der Deklarationspflicht auf Verordnungsstufe durch den Bundesrat soll auf bestehende Deklarationen aufgebaut und die jüdische und islamische Gemeinschaft frühzeitig einbezogen werden.
4.1.4 Nationale Organisationen und Akteure
Die Organisationen SBV, Swiss Beef und AGORA begrüssen den Vorschlag der Kommission für eine verbesserte Deklaration von Koscher- und Halalfleisch. Sie stelle die absolute Minimallösung in dieser Problematik dar. Sie bedauern, dass die Angleichung der Zuschlagspreise der Teilzollkontingente 5.3
2 SR 916.341
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