Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/31: Deklaration von Koscher- und Halalfleisch (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) · 11 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: 15.499 Pa. Iv. Buttet

bis 5.6 an die Zuschlagspreise der Hauptkontingente nicht Teil der vorgeschlagenen Änderung des LwG sei.

Die Proviande, der SFF sowie die Micarna SA stimmen dem Vorschlag der Kommission ebenfalls zu. Weiter weist die Proviande darauf hin, dass die Deklarationspflicht für die Anbieter mit Kosten verbunden sein werde. Die Deklaration müsse zudem für die Konsumentinnen und Konsumenten an allen Verkaufspunkten und in der Gastronomie ersichtlich sein. Nur so könne die Transparenz verbessert werden.

Der STS und die GST begrüssen die vorgeschlagene Deklarationspflicht, insbesondere, dass diese zukünftig durchgängig für alle Verkaufs- und Vertriebspunkte gelten soll. Die GST weist darauf hin,

dass unter bestimmten prozedural-rituellen Bedingungen (z.B. muslimischer Metzger, Vortragen des Gebets, Blick nach Mekka bei der Schlachtung etc.) eine Betäubung des Tieres vor dem Entbluten die Halal- bzw. Koscher-Bezeichnung nicht generell verunmögliche. Rituelle Schlachtung und Tierschutz würden sich somit nicht grundsätzlich ausschliessen.

Für den SGV ist die vorgeschlagene Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch nutzlos und problematisch. Der administrative Aufwand für die KMU wäre beträchtlich und nicht verhältnismässig. Er ist wie die FDP der Ansicht, dass das Hauptanliegen der parlamentarischen Initiative mit der Änderung im Vollzug der SV erfüllt sei.

Der VKCS lehnt die vorgeschlagene Deklarationspflicht mit den gleichen Argumenten wie die Mehrheit der Kantone ab. Die TIR spricht sich ebenfalls dagegen aus, da die Deklaration nicht nur auf die für die jüdische und die islamische Gemeinschaft bestimmten Zollkontingente einzugrenzen sei. Entsprechende Produkte sollten in jedem Fall deklariert werden müssen.

Der SIG und die FIDS lehnen den Vorschlag der Kommission ab. Der SIG begründet seine Ablehnung damit, dass Koscherfleisch bereits heute von der Metzgerei bis hin zum Endverbraucher komplett als solches deklariert werde. Es würde ansonsten gar nicht mehr als koscher gelten. Ein Zollbetrug bei Koscherfleisch sei somit praktisch ausgeschlossen und ein zusätzliches staatliches Handeln sei weder im öffentlichen Interesse noch verhältnismässig. Die FIDS sieht eine Deklarationspflicht für importiertes, religiös geschächtetes Fleisch nicht als Massnahme, die dem Konsumentenschutz in grossen Massen dienen würde. Das Importkontingent von Halalfleisch sei zu 100 Prozent ausgeschöpft und decke mit knapp 1,5 Kilogramm Halalfleisch pro Muslim im Jahr nicht alle Bedürfnisse der muslimischen Minderheit in der Schweiz. Es sei deshalb wichtig, dass die vorgeschlagene Deklarationspflicht keine negativen Auswirkungen auf die Importmengen von Halalfleisch habe und zu keinen Preissteigerungen führe.

Der SIG weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass bei allen Metzgereien und Restaurants, die Koscherfleisch anbieten, die koscheren Produkte durch sogenannte «Koscher-Stempel» gekennzeichnet würden. Diese «Koscher-Stempel» würden durch die Rabbinate der jeweiligen Gemeinden ausgestellt und seien deshalb nicht einheitlich. Das Wort «Koscher» werde dabei oftmals auch nicht verwendet. Falls im Rahmen der Umsetzung der Deklarationspflicht explizit das Wort «Koscher» verwendet werden müsste, würden die Rabbinate entweder ihre "Koscher-Stempel" abändern oder einen zusätzlichen "Koscher"-Aufdruck anbringen müssen. Da das zu deklarierende Koscherfleisch für die jüdische Gemeinschaft bestimmt sei und diese mit den bestehenden «Koscher-Stempeln» vertraut wären, spricht sich der SIG dafür aus, dass diese ausreichen sollten und keine zusätzliche, vom Bund geschaffene "Koscher-Deklaration" notwendig sei.

Die FIDS betont ihrerseits, dass die muslimischen Konsumenten das Recht hätten sicher zu sein,

dass das ihnen als «Halal» angebotene Fleisch auch tatsächlich Halalfleisch sei. Sie möchte deshalb wissen, wie die bereits bestehenden Halal-Zertifikate bei der Einführung der Deklarationspflicht berücksichtigt würden, da verschiedene islamische Gemeinschaften unterschiedliche Bedingungen für Halal-Zertifizierungen hätten. Weiter möchte sie wissen, wie die muslimische Gemeinschaft bzw. die muslimischen Zertifizierungsstellen einbezogen würden, damit der Import von Halalfleisch die für muslimische Verbraucher akzeptablen Kriterien erfülle.

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