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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 408Fedlex · Vorlage
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Verordnung des EDI über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM)
Änderung vom …
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161 über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM) wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 Bst. b
3Diese Verordnung gilt nicht für:
b. Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf nach der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20162 über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf.
Art. 2 Abs. 2 Bst. a und 2bis
2Zulässig ist der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen:
a. nach Anhang 1;
2bisFür die sonstigen Stoffe gelten die Einschränkungen nach Anhang 2.
Art. 4 Mindest- und Höchstmengen
1Der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen muss so bemessen sein, dass eine signifikante Menge dieser Stoffe enthalten ist. Die Menge gilt als signifikant, wenn sie den Anforderungen von Anhang 10 Teil A Ziffer 2 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20163 betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) entspricht.
SR ..........
1 SR 817.022.32
2 SR 817.022.104
3 SR 817.022.16
2018–......