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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Zusatzstoffverordnung AS …
E-Nr. des Bezeichnung des Höchstmenge Nährstoff, dem der Lebensmittelkategorie Zusatzstoffes Zusatzstoffs Lebensmittelzusatzstoff
zugesetzt werden darf
E 1420 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und
Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1.3 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten wird
E 1450 Stärke- Restgehalt Vitaminzubereitun- Säuglings- und
natriumoctenyl- 100 mg/kg gen Kleinkindnahrung succinat
Restgehalt Zubereitungen von
1000 mg/kg mehrfach ungesät-
tigten Fettsäuren
E 1451 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und
oxidierte Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1.3 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten wird