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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

E-Nr. des Bezeichnung des Höchstmenge Nährstoff, dem der Lebensmittelkategorie Zusatzstoffes Zusatzstoffs Lebensmittelzusatzstoff

zugesetzt werden darf

E 1420 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und

Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1.3 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird

E 1450 Stärke- Restgehalt Vitaminzubereitun- Säuglings- und

natriumoctenyl- 100 mg/kg gen Kleinkindnahrung succinat

Restgehalt Zubereitungen von

1000 mg/kg mehrfach ungesät-

tigten Fettsäuren

E 1451 Acetylierte Für die Verwendung Alle Nährstoffe Getreidebeikost und

oxidierte Stärke in Nährstoffzuberei- andere Beikost für tungen, sofern die Säuglinge und Höchstmenge in den Kleinkinder

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1.3 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird