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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung AS ...

3. Kapitel: Nachführen der Anhänge

Art. 119

1Das BLV passt die Anhänge dieser Verordnung dem Stand von Wissenschaft und Technik, dem Recht der wichtigsten Handelspartner der Schweiz und aufgrund den internationalen Warenströmen an.

2Es kann bei diesen Nachführungen Übergangsbestimmungen festlegen.

7. Titel: Schlussbestimmungen

Art. 120 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung vom 16. Dezember 201643 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung wird aufgehoben.

Art. 121 Änderung eines anderen Erlasses

Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 199844 wird wie folgt geändert

Anhang 2 Ziff. 1.2

Folgende Kommissionen werden gestrichen:

EDI Prüfungskommission für das Lebensmittelchemikerdiplom

Prüfungskommission für das Lebensmittelinspektorendiplom

Prüfungskommission für das Lebensmittelkontrolleurendiplom

Folgende Kommission wird neu aufgenommen:

EDI Prüfungskommission für die amtliche Lebensmittelkontrolle

Art. 122 Übergangsbestimmungen

1Das Eidgenössische Lebensmittelchemikerdiplom ist dem DLAL, das Eidgenössische Lebensmittelinspektorendiplom und das Eidgenössische Lebensmittelkontrolleurendiplom sind dem DAL gleichgestellt.

2Wer die Ausbildung als Lebensmittelchemikerin, Lebensmittelchemiker, Lebensmittelinspektorin oder Lebensmittelinspektor vor dem 1. Mai 2020 begonnen hat,

43AS …

44 SR 172.010.1