Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Eigenschaften Joghurt A Joghurt B Joghurt C

Futtermittel Normales Futtermittel Normales Futtermittel GVO-Futtermittel

Futtermittelzusatzstoffe Synthetisch Produzierte durch GVO-hergestellte durch GVO-hergestellte

Futtermittelzusatzstoffe Futtermittelzusatzstoffe Futtermittelzusatzstoffe

Tierarzneimittel GVO GVO GVO

Herkunft Milch für Jo- Schweiz oder Import Schweiz oder Import Nur Import, da in der ghurt Schweizer Landwirtschaft

auf GVO-Futtermittel verzichtet wird

Obligatorische GVO- keine keine keine Kennzeichnung für Kennzeichnung aktuell in die Verwendung von der Schweiz und in den GVO-Futtermittel

Nachbarländer

Freiwillige Angaben ak- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslo- Keine freiwillige Auslotuell in der Schweiz technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik bung «ohne Gentechnik

laubt hergestellt» erlaubt hergestellt» erlaubt

Freiwillige Angaben ak- Freiwillig «ohne Gen- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslotuell in Nachbarländer technik hergestellt» er- technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik

laubt laubt hergestellt» erlaubt

Kennzeichnung in der Freiwillig «ohne Gen- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslo-Schweiz nach den neuen technik hergestellt» er- technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik Voraussetzung für eine laubt laubt hergestellt» erlaubt

negative Auslobung

In der Schweiz können heute Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» ausgelobt werden, wenn diese die Eigenschaften der oben beschriebenen Kategorie «Joghurt A» erfüllen. Bei Produkten wie Joghurt B und C ist der Hinweis hingegen nicht erlaubt. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind also schon heute mit der Tatsache konfrontiert, dass Produkte wie Joghurt A trotz Einsatz von GVO-Tierarzneimitteln mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» versehen sein können. Zusätzlich unterliegen heutzutage Produkte wie Joghurt C, wo GVO-Futtermittel für die Fütterung der Kühe eingesetzt wurde, keiner GVO-Kennzeichnungspflicht. Solche Produkte kommen nur durch Im-

Erläuterung zur Änderung der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände