Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Eigenschaften Joghurt A Joghurt B Joghurt C
Futtermittel Normales Futtermittel Normales Futtermittel GVO-Futtermittel
Futtermittelzusatzstoffe Synthetisch Produzierte durch GVO-hergestellte durch GVO-hergestellte
Futtermittelzusatzstoffe Futtermittelzusatzstoffe Futtermittelzusatzstoffe
Tierarzneimittel GVO GVO GVO
Herkunft Milch für Jo- Schweiz oder Import Schweiz oder Import Nur Import, da in der ghurt Schweizer Landwirtschaft
auf GVO-Futtermittel verzichtet wird
Obligatorische GVO- keine keine keine Kennzeichnung für Kennzeichnung aktuell in die Verwendung von der Schweiz und in den GVO-Futtermittel
Nachbarländer
Freiwillige Angaben ak- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslo- Keine freiwillige Auslotuell in der Schweiz technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik bung «ohne Gentechnik
laubt hergestellt» erlaubt hergestellt» erlaubt
Freiwillige Angaben ak- Freiwillig «ohne Gen- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslotuell in Nachbarländer technik hergestellt» er- technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik
laubt laubt hergestellt» erlaubt
Kennzeichnung in der Freiwillig «ohne Gen- Freiwillig «ohne Gen- Keine freiwillige Auslo-Schweiz nach den neuen technik hergestellt» er- technik hergestellt» er- bung «ohne Gentechnik Voraussetzung für eine laubt laubt hergestellt» erlaubt
negative Auslobung
In der Schweiz können heute Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» ausgelobt werden, wenn diese die Eigenschaften der oben beschriebenen Kategorie «Joghurt A» erfüllen. Bei Produkten wie Joghurt B und C ist der Hinweis hingegen nicht erlaubt. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind also schon heute mit der Tatsache konfrontiert, dass Produkte wie Joghurt A trotz Einsatz von GVO-Tierarzneimitteln mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» versehen sein können. Zusätzlich unterliegen heutzutage Produkte wie Joghurt C, wo GVO-Futtermittel für die Fütterung der Kühe eingesetzt wurde, keiner GVO-Kennzeichnungspflicht. Solche Produkte kommen nur durch Im-
Erläuterung zur Änderung der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände