Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten

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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019

Auffallend ist der tiefe Erfüllungsgrad bei den Abschlüssen der Diplompflege. 2014 lag der Erfüllungsgrad bei 43,1 Prozent, gegenüber 2017 nahm er nur um gerade 1,3 Prozentpunkte auf 44,4 Prozent zu. Positiver ist die Entwicklung bei den FaGe und FaBe auf Sekundarstufe EFZ; der Erfüllungsgrad bei diesen Abschlüssen ist gegenüber 2014 um 7,5 Prozentpunkte gestiegen.

2.3 Mangel an Pflegefachpersonal HF und FH

Die Personalsituation in der Pflege ist angespannt. Am Ende des vierten Quartals 2018 waren gemäss dem Vakanzen-Report des Schweizer Jobradars 6'008 offene Stellen für Pflegefachfrauen und -männer ausgeschrieben. Der Beruf steht damit auf Platz eins bei den am häufigsten ausgeschriebenen Stellen.12 Der Mangel an Pflegefachpersonal ist auch der geringen Berufsverweildauer geschuldet. Im Versorgungsbericht 2016 wird für das Pflegefachpersonal eine durchschnittliche Berufsverweildauer von 17,5 Jahren angenommen. Als Gründe für den vorzeitigen Berufsausstieg nennen Pflegende insbesondere die unregelmässigen Arbeitszeiten mit Nacht- und Wochenenddiensten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Privatleben erschweren sowie die hohe körperliche und psychische Belastung der Pflegearbeit.13

Die Rekrutierung von Personal aus dem Ausland spielt deshalb weiterhin eine wichtige Rolle. Von 2010 bis 2014 kamen gemäss Versorgungsbericht 2016 40 Prozent der neu angestellten Pflegefachkräfte aus dem Ausland. 2017 betrug der Anteil des ausländischen Pflegepersonals in den Schweizer Spitälern 33,8 Prozent. In der Genferseeregion und im Tessin lag er bei rund 50 Prozent.14

2.4 Geltende Regelung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Das Bundesgesetz vom 18. März 199415 über die Krankenversicherung (KVG) unterscheidet zwischen Leistungserbringern, die direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sind, und Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin selbständig und auf eigene Rechnung Leistungen erbringen.

Artikel 25a KVG wurde von den Eidgenössischen Räten im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen und ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Im Gegensatz zur vormals in Artikel 25 festgehaltenen Regelung leistet die OKP,

12 Schweizer jobradar. Vakanzen-Report 4. Quartal 2018. Siehe auf Internetseite von jobagent.ch > Startseite > Jobradar > auf dieser Seite Jobradar 2018 > Jobradar 4. Quartal 2019.

13 Zûniga, F. et al. (2013): SHUPR-Swiss Nursing Homes Human Resources Project. Schlussbericht zur Befragung des Pflege- und Betreuungspersonals in Alters- und Pflegeinstitutionen der Schweiz. Universität Basel. Institut für Pflegewissenschaft.

14 Krankenhausstatistik BFS (2017).

15 SR 832.10