Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019
diesem Punkt mit dem Bundesrat überein, der in seiner Botschaft zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» darauf hinweist, dass berechtigte Anliegen der Pflegenden gestützt auf bereits bestehende Verfassungsgrundlagen berücksichtigt werden könnten.17 Die Kommission steht auch einer Sonderstellung einer spezifischen Berufsgruppe in der Verfassung, wie es die Volksinitiative letztlich zur Konsequenz hätte, skeptisch gegenüber.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission in ihrer Vorlage ein Bündel von Massnahmen, insbesondere auf Gesetzesstufe, vor, mit denen die Gesamtsituation in der Pflege sowie konkret diejenige des Pflegepersonals gezielt verbessert werden soll. Damit will die Kommission einerseits sachgerechte Antworten auf einzelne Forderungen der Volksinitiative geben und andererseits dazu beitragen, dass die Pflegequalität gesteigert und die Patientensicherheit gestärkt wird.
Um diese Ziele zu erreichen, will die Kommission insbesondere bei der Ausbildung der Pflegenden sowie bei der Anerkennung ihrer Kompetenzen ansetzen. Es ist ihrer Meinung nach angezeigt, dass der Berufsstatus der Pflegefachpersonen generell aufgewertet wird. Das längst nicht mehr zutreffende Image eines Hilfsberufs soll überwunden werden. Gut ausgebildete Pflegefachpersonen sollen mit ihren spezifischen Kompetenzen besser wahrgenommen und ihre Rolle soll in einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung gestärkt werden. Sie sollen namentlich in der Grundpflege vermehrt selbständig tätig sein und in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen können. Die Aufwertung des Berufsstatus soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass sowohl der Bund als auch die Kantone in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Pflegeberufs umgesetzt oder aufgegleist haben. So hat beispielsweise der Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-201518 zu einer deutlichen Steigerung insbesondere der Abschlüsse der FaGe geführt (vgl. auch Ziff. 2.2.2). Der Bund unterstützt zudem die Fachhochschulen Gesundheit, indem seit 2008 die Studiengänge der Pflege an den kantonalen Fachhochschulen mitfinanziert werden.19 Weiter sind das GesBG und die Fachkräfteinitiative des Bundes zu erwähnen, in deren Rahmen der Bund beispielsweise Beiträge an Wiedereinstiegskurse diplomierter Pflegender ausrichtet. Nichtsdestotrotz geht die Kommission davon aus, dass auch im Bereich der Ausbildung von Pflegefachkräften zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um dem wachsenden Bedarf an Pflegepersonal Rechnung zu tragen und die angestrebte Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs zu erreichen; in diesem Bereich will die Kommission ebenfalls ansetzen.
17 BBl 2018 7653, S. 7665
18 Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe von Januar 2016 ist abrufbar unter www.sbfi.admin.ch > Im Brennpunkt > Bildung > Berufsbildungssteuerung und – politik > Projekte und Initiativen> Abgeschlossene Projekte und Initiativen > Masterplan Bildung Pflegeberufe.
19 Gemäss Botschaft zur Pflegeinitiative S. 7666 haben sich die Bundesbeiträge zwischen 2008 und 2016 verdoppelt und betrugen 2016 rund 25 Mio. Franken.