Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Fachhochschultitels zu revidieren. Die Revision soll den InhaberInnen altrechtlicher Titel nach Absolvierung einschlägiger Weiterbildungen die berufliche Weiterentwicklung ermöglichen.
Gemäss AGSG sei angesichts der Möglichkeit des selbstverantwortlichen Handelns zu überprüfen, ob das MedBG dahingehend geändert werden muss, dass Pflegefachleute nicht mehr als Hilfspersonen angesprochen werden.
Institutionen der Bildung
Gemäss BFH, FKG-CSS, FH SCHWEIZ, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities, ZHAW wäre es jetzt sinnvoll, die Regeln für den nachträglichen Erwerb (NTE) des Bachelortitels aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen FH-Gesundheitsberufen anzupassen, indem die Zulassungskriterien erweitert werden würden. BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities, ZHAW wünschen eine dringende Anpassung/Änderung der Regeln für NTE.
Gemäss BGS ist der Aufbau einer Passerelle zur Tertärstufe A und eine Anerkennung eines wesentlichen Teils der bereits absolvierten Ausbildung auf Stufe Tertiär B für den Erwerb des FH-Bachelor-Titels zwingend notwendig.
Übrige Organisationen
AGS, EFS, EKF, GELIKO, KLS, PHS halten fest, dass die Verordnung des WBF den InhaberInnen altrechtlicher Titel nach Absolvierung einschlägiger Weiterbildungen die berufliche Weiterentwicklung ermöglichen sollte; wie sich gezeigt habe, wurde dieser Zweck nicht erfüllt. Seit deren Inkrafttreten im Jahr 2015 ist ganzen 451 Gesuchstellerinnen der NTE gewährt worden; zahlreiche Angehörige des Pflegeberufes seien in ihrer beruflichen Weiterentwicklung blockiert, z.B., weil deren Weiterbildung zu wenig weit zurückliege: ihnen stehe einzig das (verkürzte) Bachelorstudium offen! Die entsprechende Verordnungsrevision dränge sich auch deshalb auf, damit jene Bachelorstudienplätze jüngeren Kandidatinnen zur Verfügung stehen, im Sinne der erwünschten Zunahme der Anzahl neuer Pflegediplome – von der Anerkennung des Engagements jener gut ausgebildeten, sehr erfahrenen, aber unter altem Recht diplomierten Pflegefachpersonen ganz zu schweigen. Sie beantragen, dass die Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels zu revidieren sei.
OdASanté beantragt eine Revision der Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels, dies sei überfällig; nur so könne die berufliche Weiterentwicklung von überaus qualifizierten InhaberInnen altrechtlicher Titel gewährleistet werden und jene Personen dem Gesundheitswesen langfristig erhalten bleiben.