Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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«diplomierte Pflegefachpersonen», was aus Sicht der BS FH- und HF-Absolvierende, jedoch nicht Personen mit absolvierter Berufsprüfung in Langzeitpflege und –betreuung umfasst.

FR hält fest, der Titel von Ziffer 2.1.3 des erläuternden Berichts beziehe sich auf das Pflegefachpersonal der Tertiärstufe. Deshalb sollte die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis als Fachfrau/-mann Langzeitpflege und Betreuung (Tertiärstufe B) hier nicht aufgeführt sein. Oder aber der Titel müsse dahingehend geändert werden, dass er sich nur auf Ausbildungen der Tertiärstufe beziehe (ohne Nennung des Pflegefachpersonals). Denn bei den Fachpersonen Langzeitpflege und Betreuung handle es sich zwar um Pflegepersonal der Tertiärstufe, nicht jedoch um Pflegefachpersonal.

Gemäss SO ist das im erläuternden Bericht (S. 9, Art. 6) angegebene Beispiel zu vereinfachend: Es führe zu der falschen Vermutung, dass FaGe nur zu einer HF-Ausbildung Zugang haben können. Für FaGe mit Matura sei es höchst attraktiv eine berufsbegleitende Ausbildung an der FH zu absolvieren. In Situationen der Weiterqualifizierung, z.B. von FaGe zu Pflegefachpersonen FH, müssen die Anfangslöhne während des Studiums beibehalten werden und ein kantonaler Beitrag müsste an die Arbeitgeber gezahlt werden, um die Ausbildungszeit auszugleichen. Möglich wäre auch hier individuelle und Zielgruppen adäquate Stipendien einzuführen. Schliesslich sei es notwendig, dass die Zuständigkeit für die Festlegung der Bedingungen, des Umfangs und des Verfahrens für die Gewährung der Ausbildungsbeiträge bei den Kantonen liege.

Aus Sicht von VD liegt die Zukunft der Pflege in der FH-Ausbildung. Daher sei es bedauerlich, dass die HF-Ausbildung in Ziffer 2.1.4 des erläuternden Berichts den FH gleichgestellt werde.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Nach der EVP müssen im Bericht Kap. 2.1.5 die Aufgaben des Pflegepersonals angepasst werden: Der direkte Patientenkontakt sei für die diplomierte Pflege wesentlich und sollte in den Aufgaben realitätskonform aufgezählt werden.

Der sgv beantragt die Anpassung des Berichts nach Vorschlag der GDK.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

SAB bedauert, dass die Kommission in ihrem erläuternden Bericht darauf verzichtet hat, die regionalen Ungleichgewichte zu thematisieren und Massnahmen vorzuschlagen, die sich auf die spezifischen Herausforderungen von Berg- und ländlich geprägten Kantonen im Pflegebereich beziehen.

Leistungserbringer und Berufsverbände

Die APH-Betriebe, die Domicil-Betriebe, ASPS, AVASAD, CURAVIVA, FAS, WVSMZ, H+, IN-SOS, SACD, Senesuisse, Senevita, SKSZ, Spitex AI/AR/SG, Spitex BE, Spitex Schweiz, Spitex TG, SSL, unimedsuisse sind der Meinung, dass der erläuternde Bericht die Tätigkeiten der diplomierten Pflege unvollständig wiedergibt. Kernaufgabe der Pflege sei es, Pflegeleistungen und nicht administrative Arbeiten zu erbringen.

BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, SNL, svbg, SVDE, VFP, VPPS, VSAO kritisieren einige Punkte im erläuternden Bericht:

Punkt 2.1.3: Der Begriff „Pflegefachperson“ für die Ausbildungen auf der Tertiärstufe werde zu allgemein verwendet. Es werde falscherweise suggeriert, dass alle Abschlüsse auf der Tertiärstufe in etwa gleichwertig seien, was nicht der Fall ist.

Punkt 2.1.5: Die Tätigkeiten der diplomierten Pflege würden unvollständig wiedergegeben. Kernaufgabe der Pflege sei es, Pflegeleistungen eigenhändig zu erbringen und nicht nur deren Bedarf abzuklären. Um den Mangel an qualifiziertem Personal zu beheben, sei es deshalb