Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/41: Genehmigung und Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (Änderung des Markenschutzgesetzes) · 9 Seiten
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Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Möglichkeit, einem Dritten eine Übergangsfrist für die
Einstellung des Gebrauchs der gemäss einer internationalen Registrierung geschützten UB oder GA zu gewähren;
Regelung der Koexistenz von älteren Marken und internationalen Registrierungen sowie der
Modalitäten für die Behandlung von Gesuchen um die Eintragung von Marken, die eine gemäss einer internationalen Registrierung geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe enthalten;
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die im MSchG und seiner
Durchführungsverordnung vorgesehenen Verfahren;
Schaffung einer Kompetenzdelegation zugunsten des Bundesrates für die Regelung der Ver-
fahren im Zusammenhang mit der Registrierung der UB und GA, deren geografisches Ursprungsgebiet auf schweizerischem Staatsgebiet liegt, im internationalen Register der WIPO und mit der Annahme oder Verweigerung der Wirksamkeit einer ausländischen internationalen Registrierung in der Schweiz.